Änderung der Abfallbeauftragtenverordnung

Änderung der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen, bei denen sich die Abfallbeauftragtenpflicht ändert: bisher abfallbeauftragtenpflichtige Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien (wegen eigener Rücknahmepflichten) sowie Betreiber bestimmter Rücknahmesysteme; neu abfallbeauftragtenpflichtig sind Betreiber von Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs).
Beispiele:
- Automobilhersteller und -zulieferer, die Traktions-/Starterbatterien in Fahrzeuge einbauen.
- Energieunternehmen/Industrie mit stationären Energiespeichern (Industriebatterien).
- Chemie-/Elektroindustrie mit Herstellung von Batteriezellen/-modulen.
- Betreiber kollektiver oder individueller PROs/Rücknahmesysteme für Batterien bzw. Elektro-Altgeräte.
Was ändert sich konkret?
- Pflichtenwechsel: Hersteller werden aus batteriebezogenen Auslösetatbeständen der AbfBeauftrV herausgenommen; Betreiber von PROs werden als neuer Auslöser aufgenommen.
- Bereinigung der Tatbestände: Batterie-Sondertatbestände (Fahrzeug/Industrie) entfallen; die Rücknahmesystem-Tatbestände werden neu gefasst.
- Weiterhin erfasst: Systeme, die Verpackungen zurücknehmen (nach Verpackungsgesetz), sowie herstellereigene Systeme für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz).
- Verweisanpassungen: Begriffe/Verweisungen werden an das neue Batterierecht angepasst.
Was ist zu tun?
- Prüfen Sie, ob die Pflicht bei Ihnen entfällt (bisherige Hersteller von Fahrzeug-/Industriebatterien) oder neu greift (PRO/Organisation für Herstellerverantwortung).
- Bestellen Sie als PRO einen Abfallbeauftragten rechtzeitig vor Zulassung/Start der Tätigkeit; organisatorisch spätestens zum 01.01.2026 einsatzbereit.
- Definieren Sie Aufgaben, Berichtslinien und Vertretung; planen Sie Schulungen/Fortbildung verbindlich ein.
- Bewerten Sie, ob Sie weiterhin als Betreiber eines Systems nach VerpackG oder herstellereigenen Systems nach ElektroG gelten und dadurch unabhängig von Batteriethemen abfallbeauftragtenpflichtig bleiben.
- Aktualisieren Sie gegebenenfalls Ihr Rechtskataster.
Hintergrund
Die EU-Batterieverordnung ordnet die erweiterte Herstellerverantwortung neu. Deutschland setzt dies mit dem Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz um. In der AbfBeauftrV werden batteriebezogene Hersteller-/Vertreiber-Auslöser bereinigt und die Pflicht auf Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) verlagert.
Ab wann gilt das?
Inkrafttreten: 07.10.2025
Keine offenen Fragen. Kein offenes Risiko.
Nutzer können ihre Daten jederzeit anfordern, exportieren oder – im Rahmen gesetzlicher Vorgaben – löschen lassen. Kontaktieren Sie dazu unser Support-Team.
Die Verfügbarkeit und Sicherheit Ihrer Daten sind uns besonders wichtig. Dennoch oder besser gesagt, genau aus diesem Grund sind wir auch auf den Fall einer Beschädigung oder Verlustes Ihrer Daten vorbereitet und können eine Wiederherstellung dieser mittels Backup Dateien durchführen
Ja. Wir verfügen über ein dokumentiertes Business-Continuity- und Disaster-Recovery-Konzept, das regelmäßig überprüft und getestet wird.
Der gesamte Netzwerkverkehr zwischen Ihrem Gerät und unserem Server wird mittels TLS Verschlüsselung verschlüsselt. Dies erkennen Sie auch an dem Schlüsselsymbol in der Adresszeile Ihre Browsers. Gespeicherte Daten auf unserer Datenbank at rest sind mittels AES-256 Verschlüsselung verschlüsselt.
Ja. Die Software ist DSGVO-konform. Es besteht ein AV-Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO, in dem alle relevanten Datenschutzmaßnahmen und die technisch-organisatorischen Maßnahmen geregelt sind.
Die gesamte Datenbank wird auf Supabase täglich, meist kurz nach 0 Uhr, über Backups gesichert. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 14 Tage.
Die Daten werden sicher in Rechenzentren von Amazon Web Services (AWS) innerhalb der Europäischen Union gespeichert. AWS erfüllt anerkannte Sicherheitszertifizierungen wie ISO 27001, SOC 2 u.a.
Unsere Software erfüllt hohe Sicherheitsstandards. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zur Datensicherheit finden Sie detailliert in unserem Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag).
Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Nur autorisierte Mitarbeiter, die für die Erfüllung der Leistung zuständig sind, haben Zugriff.
Nein. Dank intuitiver Bedienung, integriertem Onboarding und einem jederzeit verfügbaren Helpdesk können Sie direkt starten – ganz ohne aufwendige Schulungen.
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