Änderung der TRBS 1201

18.11.2025
5 min read

TRBS 1201 - Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die Arbeitsmittel einsetzen und wiederkehrend prüfen bzw. kontrollieren lassen – insbesondere Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen wie Druckbehälter, Aufzüge, Krane oder Flurförderzeuge.

Typische Beispiele:

  • Metallverarbeitung und Maschinenbau mit Kranen, Pressen und Druckbehältern
  • Chemie- und Prozessindustrie mit Ex-Anlagen und Druckgeräten
  • Logistik- und Lagerunternehmen mit Flurförderzeugen und Regalbediengeräten
  • Entsorgungsunternehmen mit Ballenpressen und hydraulischen Anlagen

Was ändert sich konkret?

  • Die TRBS 1201 (allgemeiner Teil) konkretisiert nun ausdrücklich sowohl die Betriebssicherheitsverordnung als auch das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen. Prüfungen nach beiden Rechtsgrundlagen werden gemeinsam behandelt und müssen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
  • Ein neuer Abschnitt führt eine dreistufige Mängelbewertung ein: Gefährliche Mängel führen zur sofortigen Stilllegung, sicherheitserhebliche Mängel sind fristgerecht zu beseitigen, geringfügige Mängel innerhalb eines Jahres. Für überwachungsbedürftige Anlagen wird detailliert geregelt, wann Nachprüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen erforderlich sind.
  • Die Prüffristen sind konsequent auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Tabelle mit bewährten Prüffristen dient nur noch als Orientierung. Je nach Einsatzbedingungen können kürzere oder längere Intervalle sachgerecht sein.
  • Prüfplaketten und Stempel bestätigen ausdrücklich nur, dass eine Prüfung durchgeführt wurde. Sie sind kein Nachweis für die Mängelfreiheit oder sichere Verwendbarkeit des Arbeitsmittels.

Was ist zu tun?

  • Überprüfen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen und ergänzen Sie Vorgaben des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen, falls noch nicht berücksichtigt.
  • Führen Sie in Ihren Prüfberichten und Arbeitsanweisungen die dreistufige Mängelbewertung ein (gefährlich/sicherheitserheblich/geringfügig) und legen Sie für jede Stufe klare Maßnahmen fest (Stillsetzung, Fristen, Nachprüfung durch ZÜS).
  • Dokumentieren Sie für jedes Arbeitsmittel, auf welcher Grundlage Sie die Prüffrist festgelegt haben, und passen Sie betriebliche Freigabeprozesse so an, dass Arbeitsmittel mit Prüfplakette bei relevanten Mängeln trotzdem gesperrt bleiben.

Hintergrund

Die TRBS 1201 wurde systematisch an das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen angepasst. Ziel ist es, die Schnittstelle zwischen Gefährdungsbeurteilung, Prüffristfestlegung und Mängelbewertung zu schärfen. Es sollen klare Verantwortlichkeiten zwischen Arbeitgeber, befähigten Personen und zugelassenen Überwachungsstellen etabliert werden.

Ab wann gilt das?

Gilt ab 05.11.2025

FAQ

Keine offenen Fragen. Kein offenes Risiko.

Wie kann ich meine Daten löschen oder exportieren?

Nutzer können ihre Daten jederzeit anfordern, exportieren oder – im Rahmen gesetzlicher Vorgaben – löschen lassen. Kontaktieren Sie dazu unser Support-Team.

Welche Maßnahmen gibt es gegen Datenverlust?

Die Verfügbarkeit und Sicherheit Ihrer Daten sind uns besonders wichtig. Dennoch oder besser gesagt, genau aus diesem Grund sind wir auch auf den Fall einer Beschädigung oder Verlustes Ihrer Daten vorbereitet und können eine Wiederherstellung dieser mittels Backup Dateien durchführen

Gibt es ein Notfall- oder Wiederherstellungskonzept?

Ja. Wir verfügen über ein dokumentiertes Business-Continuity- und Disaster-Recovery-Konzept, das regelmäßig überprüft und getestet wird.

Wie werden die Daten verschlüsselt?

Der gesamte Netzwerkverkehr zwischen Ihrem Gerät und unserem Server wird mittels TLS Verschlüsselung verschlüsselt. Dies erkennen Sie auch an dem Schlüsselsymbol in der Adresszeile Ihre Browsers. Gespeicherte Daten auf unserer Datenbank at rest sind mittels AES-256 Verschlüsselung verschlüsselt.

Erfüllt die Software die Anforderungen der DSGVO?

Ja. Die Software ist DSGVO-konform. Es besteht ein AV-Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO, in dem alle relevanten Datenschutzmaßnahmen und die technisch-organisatorischen Maßnahmen geregelt sind.

Sind meine Daten durch Backups gesichert?

Die gesamte Datenbank wird auf Supabase täglich, meist kurz nach 0 Uhr, über Backups gesichert. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 14 Tage.

Wo liegen die Daten?

Die Daten werden sicher in Rechenzentren von Amazon Web Services (AWS) innerhalb der Europäischen Union gespeichert. AWS erfüllt anerkannte Sicherheitszertifizierungen wie ISO 27001, SOC 2 u.a.

Wie sicher ist die Software?

Unsere Software erfüllt hohe Sicherheitsstandards. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zur Datensicherheit finden Sie detailliert in unserem Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag).

Wie lange werden meine Daten aufbewahrt?

Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Wer hat Zugriff auf meine Daten?

Nur autorisierte Mitarbeiter, die für die Erfüllung der Leistung zuständig sind, haben Zugriff.

Benötige ich viel Schulungsaufwand?

Nein. Dank intuitiver Bedienung, integriertem Onboarding und einem jederzeit verfügbaren Helpdesk können Sie direkt starten – ganz ohne aufwendige Schulungen.

Was unterscheidet das CMS Lite vom CMS Pro?

CMS Lite bildet die Grundlage Ihres Compliance-Management-Systems: Sie erhalten ein vollständiges, standortspezifisches Rechtskataster sowie automatische Updates zu relevanten Rechtsänderungen. CMS Pro geht einen entscheidenden Schritt weiter. Aus den relevanten Vorschriften werden konkrete Handlungsanforderungen abgeleitet, also genau das, was Ihr Unternehmen tun muss, z. B. Mitarbeiter unterweisen, technische Prüfungen durchführen, Beauftragte bestellen oder Meldungen erstatten. Für jede Handlungsanforderung können Sie direkt eine Compliance-Bewertung vornehmen und dokumentieren, wie die Anforderung erfüllt wird. Zudem lassen sich aus den Handlungsanforderungen Aufgaben erstellen, einzelnen Personen zuweisen und einmalig oder wiederkehrend nachverfolgen. So wird Compliance nicht nur dokumentiert, sondern aktiv umgesetzt.

Wie funktioniert das CMS Lite?

CMS Lite erstellt für Ihr Unternehmen ein individuelles, standortspezifisches Rechtskataster. Grundlage ist ein themenbezogener Fragenkatalog, mit dem gezielt alle für Ihren Standort relevanten Vorschriften ermittelt werden. Zusätzlich erhalten Sie – wie im CMS News beschrieben – automatisch alle relevanten Rechtsänderungen, damit Ihr Rechtskataster stets aktuell bleibt.

Was ist das CMS News?

Mit CMS News bleiben Sie jederzeit über alle relevanten Rechtsänderungen von EU, Bund und Ländern informiert. Die Änderungen werden automatisch in Ihrem System angezeigt und können von Ihnen bewertet werden, um gezielt auf die für Ihr Unternehmen wichtigen Themen zu reagieren. Jede Änderung wird leicht verständlich erklärt und mit einer klaren Handlungsempfehlung ergänzt, sodass Sie sofort erkennen, ob Handlungsbedarf besteht.

Welche Vorteile bringt Moduly Solutions für mein Unternehmen?

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Was ist ein Compliance-Management-System?

Ein Compliance-Management-System (CMS) ist das dokumentierte Gesamtsystem eines Unternehmens zur Sicherstellung der Einhaltung aller relevanten gesetzlichen, behördlichen und internen Anforderungen. Es umfasst die Ermittlung der geltenden Vorschriften (z.B. über ein Rechtskataster), die Ableitung konkreter Handlungsanforderungen, die regelmäßige Überprüfung der Umsetzung sowie die Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung. Ziel ist es, Rechtsverstöße wirksam zu verhindern, Risiken zu minimieren und die Einhaltung von Standards und Zertifizierungen nachhaltig sicherzustellen.

Was ist ein Rechtskataster?

Ein Rechtskataster ist eine systematische, vollständige und aktuelle Auflistung aller für ein Unternehmen relevanten Gesetze, Verordnungen und sonstigen rechtlichen Vorschriften. Es bildet die Grundlage, um rechtliche Anforderungen zu identifizieren und zu wissen, welche Regelwerke im eigenen Betrieb zu beachten sind.

Unterstützt Moduly bei Zertifizierungen?

Ja. Unsere Lösung unterstützt Sie gezielt bei der Zertifizierung von Managementsystemen in den Bereichen Umwelt (ISO 14001), Arbeitsschutz (ISO 45001) und Energie (ISO 50001) sowie nach EMAS. Durch die laufend aktualisierten Rechtskataster und die praxisorientierte Aufbereitung von Rechtsänderungen erfüllen Sie die Anforderungen dieser Normen effizient und nachweisbar.

Was unterscheidet uns von anderen Software Compliance Lösungen?

Moduly ist sofort einsatzbereit: Dank automatisiertem Onboarding können Sie direkt starten, auch kurzfristig vor einem Audit oder einer Zertifizierung. Unsere Inhalte sind speziell für Praktiker entwickelt. Komplexe Rechtsvorgaben werden leicht verständlich dargestellt und mit klaren Handlungsempfehlungen ergänzt, sodass auch Nicht-Juristen sicher damit arbeiten können. Sie erhalten alles in einer Lösung: Compliance-Management und internes Projektmanagement in einer Software, um Ihre Vorschriften effizient umzusetzen. Durch die Zusammenarbeit mit umwelt-online haben Sie direkten Zugriff auf die Volltexte aller relevanten Vorschriften und profitieren von einer stets aktuellen, zuverlässigen Rechtsdatenbank.

Wie erleichtert mir CMS Lite meinen Arbeitsalltag als Nutzer?

Dank automatisierter Prozesse und stets aktueller Daten können Sie bei Betriebsänderungen oder neuen gesetzlichen Vorgaben sofort reagieren. Transparent, aktuell und rechtskonform. Änderungen im Fragenkatalog oder in den relevanten Vorschriften werden unmittelbar berücksichtigt, Rechtsänderungen kontinuierlich eingespielt und abrufbar gehalten. Alle wichtigen Informationen wie Rechtskataster, Rechtsnews und Genehmigungen finden Sie zentral in einer Software. Die klare Verknüpfung zwischen Vorschriften und Maßnahmen macht Ihren Compliance-Status jederzeit nachvollziehbar.

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