AGW, BGW & Co.: Ein Überblick über Grenzwerte im Gefahrstoffrecht

16.06.2026
5 min read

AGW, BGW & Co.: Ein Überblick über Grenzwerte im Gefahrstoffrecht 

Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, stößt früher oder später auf Abkürzungen wie AGW, BGW  oder BOELV. Sie tauchen in Sicherheitsdatenblättern, Messberichten oder Technischen Regeln auf und spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz. 

AGW: Die Luft hat ihren Grenzwert

Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) legt fest, welche durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz über einen bestimmten Zeitraum als gesundheitlich unbedenklich gilt. Wird dieser Wert eingehalten, sind nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen für Beschäftigte zu erwarten. Arbeitsplatzgrenzwerte beziehen sich auf die durchschnittliche Belastung während einer Arbeitsschicht. Grundlage ist in der Regel eine tägliche Exposition von acht Stunden an fünf Arbeitstagen pro Woche über das gesamte Berufsleben hinweg. Die geltenden Werte stehen in der TRGS 900, die vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt wird. 

Der AGW wird in Milligramm pro Kubikmeter (mg/m³) angegeben, bei Gasen und Dämpfen in ppm (parts per million). 

ASGW: Allgemeiner Staubgrenzwert

Bei Stäuben kommt noch eine weitere Dimension dazu: Entscheidend ist nicht nur die Konzentration, sondern auch die Partikelgröße. Unterschieden wird zwischen der einatembaren Fraktion (E-Staub: gelangt in die Atemwege) und der alveolengängigen Fraktion (A-Staub: dringt bis in die Lungenbläschen vor). 

Beurteilungsmaßstab

  • 1,25 mg/m³ (A-Fraktion)
  • 10 mg/m³ (E-Fraktion) 

Sonderfall: Krebserzeugende Stoffe

Bei krebserzeugenden Gefahrstoffen funktioniert das klassische AGW-System nicht immer. Für viele dieser Stoffe existiert keine Konzentration, bei der das Krebsrisiko sicher ausgeschlossen werden kann. Das hat eine klare Konsequenz: Substitution hat Vorrang. Lässt sich ein solcher Stoff nicht ersetzen und die Tätigkeit damit nicht vermeiden, greift das risikobezogene Schutzmaßnahmenkonzept der TRGS 910. Dieses unterteilt das Risiko in drei Bereiche (hoch, mittel und gering). 

Für krebserzeugende Gefahrstoffe wird die Expositions-Risiko-Beziehung (ERB) nach TRGS 910 zur Bewertung des Krebsrisikos herangezogen. Dabei werden das Akzeptanzrisiko und das Toleranzrisiko als Risikogrenzen definiert. Grundlage der Bewertung ist eine arbeitstägliche Exposition über 40 Jahre.

Das Akzeptanzrisiko beträgt 4 : 100.000 und beschreibt ein geringes Risiko. Das Toleranzrisiko liegt bei 4 : 1.000 und kennzeichnet die Grenze zu einem hohen, nicht mehr akzeptablen Risiko. Dies entspricht bis zu vier zusätzlichen Krebserkrankungen pro 100.000 bzw. 1.000 Beschäftigten bei einer arbeitstäglichen Exposition über 40 Jahre. Zwischen diesen beiden Werten befindet sich ein mittlerer Risikobereich, in dem zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

BGW: Was im Körper ankommt

Der biologische Grenzwert (BGW) legt fest, welche Menge eines Stoffes, seiner Abbauprodukte oder eines Beanspruchungsindikators in Körperproben wie Blut oder Urin vorhanden sein darf. Wird dieser Wert eingehalten, sind im Allgemeinen keine gesundheitlichen Auswirkungen auf Beschäftigte zu erwarten. 

Die abgeleiteten Grenzwerte basieren auf toxikologischen und arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und sind in der TRGS 903 „Biologische Grenzwerte" festgelegt.

Grenzwerte auf EU-Ebene 

Auch die EU setzt verbindliche Grenzwerte für Arbeitsplätze:

BOELV: Binding Occupational Exposure Limit Values

Diese sind auf EU-Ebene festgelegte Grenzwerte für den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Sie werden im Rahmen der Richtlinie 2004/37/EG (EU-Krebs-Richtlinie) veröffentlicht und müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht übernommen werden. Dabei dürfen nationale Grenzwerte die europäischen Vorgaben nicht überschreiten, können jedoch strenger festgelegt werden. Hier fließen neben wissenschaftlichen Kriterien auch sozioökonomische Erwägungen ein. 

IOELV: Indicative Occupational Exposure Limit Values

Die IOELV sind von der EU festgelegte Richtwerte für die zulässige Konzentration von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Sie beruhen ausschließlich auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gesundheitlichen Auswirkungen und berücksichtigen keine wirtschaftlichen oder sozialen Faktoren. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtwerte bei der Festlegung nationaler Arbeitsplatzgrenzwerte berücksichtigen, sind jedoch nicht verpflichtet, sie unverändert zu übernehmen. Daher können die nationalen Grenzwerte sowohl über als auch unter den jeweiligen IOELV-Werten liegen. 

Wer legt diese Werte fest?

Auf nationaler Ebene ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständig. Es erlässt die Grenzwerte auf Vorschlag des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS), der die Werte wissenschaftlich erarbeitet, bewertet und regelmäßig an neue Erkenntnisse anpasst. Veröffentlicht werden sie im Gemeinsamen Ministerialblatt und in die jeweiligen TRGS übernommen. 

Daneben erstellt die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sogenannte MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration): wissenschaftliche Empfehlungen ohne Rechtsbindung, die aber regelmäßig in die Ableitung nationaler AGW einfließen. 

Kurzer Leitfaden

Grenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz


Schritt 1: Gefahrstoffe erfassen

Welche Stoffe werden im Betrieb eingesetzt oder bei Tätigkeiten freigesetzt? Der erste Schritt ist eine vollständige Bestandsaufnahme.

Schritt 2: Grenzwerte recherchieren

Gibt es für die identifizierten Stoffe einen AGW in der TRGS 900 oder einen BGW in der TRGS 903? Für Stoffe ohne festgelegten Arbeitsplatzgrenzwert bedeutet das nicht automatisch, dass keine Anforderungen gelten. Die Exposition ist weiterhin so weit wie möglich zu reduzieren.

Schritt 3: Krebserzeugende Stoffe gesondert prüfen

Sind krebserzeugende Stoffe im Einsatz oder entstehen sie bei Tätigkeiten? Dann gelten besondere Anforderungen. Substitution hat grundsätzlich Vorrang. Lässt sich der Stoff nicht ersetzen, sind die Vorgaben der TRGS 910 zu beachten.

Schritt 4: Exposition bewerten

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss die Exposition bewertet werden. Je nach Situation können Arbeitsplatzmessungen oder andere geeignete Verfahren erforderlich sein. Dabei sollten alle relevanten Aufnahmewege berücksichtigt werden, nicht nur die Atemluft, sondern gegebenenfalls auch Hautkontakt oder unbeabsichtigte Aufnahme über den Mund.

Schritt 5: Schutzmaßnahmen umsetzen

Die Einhaltung von Grenzwerten entbindet nicht von der Pflicht, geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Dabei gilt das STOP-Prinzip: Substitution vor technischen Maßnahmen vor organisatorischen Maßnahmen vor persönlicher Schutzausrüstung.

Schritt 6: Änderungen verfolgen

Grenzwerte und Technische Regeln werden regelmäßig angepasst. Jede Änderung kann Handlungsbedarf auslösen: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Unterweisungen müssen dann angepasst werden. Aktuelle Fassungen sind auf den Seiten der BAuA abrufbar.

Fazit

Auch wenn die verschiedenen Grenzwerte zunächst etwas unübersichtlich wirken, verfolgen sie alle dasselbe Ziel: den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten. Grenzwerte helfen dabei, Gefahrstoffe realistisch zu bewerten und Schutzmaßnahmen gezielt auszurichten. Ein grundlegendes Verständnis erleichtert deshalb nicht nur die Arbeit von Fachleuten, sondern auch die Einordnung neuer Anforderungen und Rechtsänderungen. 

FAQ

Keine offenen Fragen. Kein offenes Risiko.

Wie kann ich meine Daten löschen oder exportieren?

Nutzer können ihre Daten jederzeit anfordern, exportieren oder – im Rahmen gesetzlicher Vorgaben – löschen lassen. Kontaktieren Sie dazu unser Support-Team.

Welche Maßnahmen gibt es gegen Datenverlust?

Die Verfügbarkeit und Sicherheit Ihrer Daten sind uns besonders wichtig. Dennoch oder besser gesagt, genau aus diesem Grund sind wir auch auf den Fall einer Beschädigung oder Verlustes Ihrer Daten vorbereitet und können eine Wiederherstellung dieser mittels Backup Dateien durchführen

Gibt es ein Notfall- oder Wiederherstellungskonzept?

Ja. Wir verfügen über ein dokumentiertes Business-Continuity- und Disaster-Recovery-Konzept, das regelmäßig überprüft und getestet wird.

Wie werden die Daten verschlüsselt?

Der gesamte Netzwerkverkehr zwischen Ihrem Gerät und unserem Server wird mittels TLS Verschlüsselung verschlüsselt. Dies erkennen Sie auch an dem Schlüsselsymbol in der Adresszeile Ihre Browsers. Gespeicherte Daten auf unserer Datenbank at rest sind mittels AES-256 Verschlüsselung verschlüsselt.

Erfüllt die Software die Anforderungen der DSGVO?

Ja. Die Software ist DSGVO-konform. Es besteht ein AV-Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO, in dem alle relevanten Datenschutzmaßnahmen und die technisch-organisatorischen Maßnahmen geregelt sind.

Sind meine Daten durch Backups gesichert?

Die gesamte Datenbank wird auf Supabase täglich, meist kurz nach 0 Uhr, über Backups gesichert. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 14 Tage.

Wo liegen die Daten?

Die Daten werden sicher in Rechenzentren von Amazon Web Services (AWS) innerhalb der Europäischen Union gespeichert. AWS erfüllt anerkannte Sicherheitszertifizierungen wie ISO 27001, SOC 2 u.a.

Wie sicher ist die Software?

Unsere Software erfüllt hohe Sicherheitsstandards. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zur Datensicherheit finden Sie detailliert in unserem Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag).

Wie lange werden meine Daten aufbewahrt?

Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Wer hat Zugriff auf meine Daten?

Nur autorisierte Mitarbeiter, die für die Erfüllung der Leistung zuständig sind, haben Zugriff.

Benötige ich viel Schulungsaufwand?

Nein. Dank intuitiver Bedienung, integriertem Onboarding und einem jederzeit verfügbaren Helpdesk können Sie direkt starten – ganz ohne aufwendige Schulungen.

Was unterscheidet das CMS Lite vom CMS Pro?

CMS Lite bildet die Grundlage Ihres Compliance-Management-Systems: Sie erhalten ein vollständiges, standortspezifisches Rechtskataster sowie automatische Updates zu relevanten Rechtsänderungen. CMS Pro geht einen entscheidenden Schritt weiter. Aus den relevanten Vorschriften werden konkrete Handlungsanforderungen abgeleitet, also genau das, was Ihr Unternehmen tun muss, z. B. Mitarbeiter unterweisen, technische Prüfungen durchführen, Beauftragte bestellen oder Meldungen erstatten. Für jede Handlungsanforderung können Sie direkt eine Compliance-Bewertung vornehmen und dokumentieren, wie die Anforderung erfüllt wird. Zudem lassen sich aus den Handlungsanforderungen Aufgaben erstellen, einzelnen Personen zuweisen und einmalig oder wiederkehrend nachverfolgen. So wird Compliance nicht nur dokumentiert, sondern aktiv umgesetzt.

Wie funktioniert das CMS Lite?

CMS Lite erstellt für Ihr Unternehmen ein individuelles, standortspezifisches Rechtskataster. Grundlage ist ein themenbezogener Fragenkatalog, mit dem gezielt alle für Ihren Standort relevanten Vorschriften ermittelt werden. Zusätzlich erhalten Sie – wie im CMS News beschrieben – automatisch alle relevanten Rechtsänderungen, damit Ihr Rechtskataster stets aktuell bleibt.

Was ist das CMS News?

Mit CMS News bleiben Sie jederzeit über alle relevanten Rechtsänderungen von EU, Bund und Ländern informiert. Die Änderungen werden automatisch in Ihrem System angezeigt und können von Ihnen bewertet werden, um gezielt auf die für Ihr Unternehmen wichtigen Themen zu reagieren. Jede Änderung wird leicht verständlich erklärt und mit einer klaren Handlungsempfehlung ergänzt, sodass Sie sofort erkennen, ob Handlungsbedarf besteht.

Welche Vorteile bringt Moduly Solutions für mein Unternehmen?

Die Vorteile von Moduly Solutions auf einen Blick: - Immer aktuell, minimaler Aufwand: Ihr Rechtskataster wird automatisch gepflegt. Rechtsänderungen bereiten wir verständlich und praxisorientiert auf, ohne dass Sie selbst recherchieren müssen. - Volle Transparenz und Kontrolle: Sie sehen jederzeit, wie Ihr Unternehmen in Sachen Compliance dasteht. Die intuitive Bedienung erleichtert allen Verantwortlichen die Arbeit. - Expertise aus Deutschland: Wir kennen die komplexen EHS-Anforderungen und bereiten rechtliche Inhalte klar, verständlich und praxisnah auf. - Flexibel erweiterbar: Starten Sie mit der CMS Lite Version und wechseln Sie bei Bedarf jederzeit auf die umfassende CMS Pro Version, um wachsende Anforderungen abzudecken.

Was ist ein Compliance-Management-System?

Ein Compliance-Management-System (CMS) ist das dokumentierte Gesamtsystem eines Unternehmens zur Sicherstellung der Einhaltung aller relevanten gesetzlichen, behördlichen und internen Anforderungen. Es umfasst die Ermittlung der geltenden Vorschriften (z.B. über ein Rechtskataster), die Ableitung konkreter Handlungsanforderungen, die regelmäßige Überprüfung der Umsetzung sowie die Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung. Ziel ist es, Rechtsverstöße wirksam zu verhindern, Risiken zu minimieren und die Einhaltung von Standards und Zertifizierungen nachhaltig sicherzustellen.

Was ist ein Rechtskataster?

Ein Rechtskataster ist eine systematische, vollständige und aktuelle Auflistung aller für ein Unternehmen relevanten Gesetze, Verordnungen und sonstigen rechtlichen Vorschriften. Es bildet die Grundlage, um rechtliche Anforderungen zu identifizieren und zu wissen, welche Regelwerke im eigenen Betrieb zu beachten sind.

Unterstützt Moduly bei Zertifizierungen?

Ja. Unsere Lösung unterstützt Sie gezielt bei der Zertifizierung von Managementsystemen in den Bereichen Umwelt (ISO 14001), Arbeitsschutz (ISO 45001) und Energie (ISO 50001) sowie nach EMAS. Durch die laufend aktualisierten Rechtskataster und die praxisorientierte Aufbereitung von Rechtsänderungen erfüllen Sie die Anforderungen dieser Normen effizient und nachweisbar.

Was unterscheidet uns von anderen Software Compliance Lösungen?

Moduly ist sofort einsatzbereit: Dank automatisiertem Onboarding können Sie direkt starten, auch kurzfristig vor einem Audit oder einer Zertifizierung. Unsere Inhalte sind speziell für Praktiker entwickelt. Komplexe Rechtsvorgaben werden leicht verständlich dargestellt und mit klaren Handlungsempfehlungen ergänzt, sodass auch Nicht-Juristen sicher damit arbeiten können. Sie erhalten alles in einer Lösung: Compliance-Management und internes Projektmanagement in einer Software, um Ihre Vorschriften effizient umzusetzen. Durch die Zusammenarbeit mit umwelt-online haben Sie direkten Zugriff auf die Volltexte aller relevanten Vorschriften und profitieren von einer stets aktuellen, zuverlässigen Rechtsdatenbank.

Wie erleichtert mir CMS Lite meinen Arbeitsalltag als Nutzer?

Dank automatisierter Prozesse und stets aktueller Daten können Sie bei Betriebsänderungen oder neuen gesetzlichen Vorgaben sofort reagieren. Transparent, aktuell und rechtskonform. Änderungen im Fragenkatalog oder in den relevanten Vorschriften werden unmittelbar berücksichtigt, Rechtsänderungen kontinuierlich eingespielt und abrufbar gehalten. Alle wichtigen Informationen wie Rechtskataster, Rechtsnews und Genehmigungen finden Sie zentral in einer Software. Die klare Verknüpfung zwischen Vorschriften und Maßnahmen macht Ihren Compliance-Status jederzeit nachvollziehbar.

Hast du noch weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne – wir beantworten Ihre Fragen persönlich.

Kontakt- und FAQ-Bereich von Moduly Solutions
Bereit, Compliance neu zu denken?
Jetzt Demo vereinbaren