Änderung der Abfallbeauftragtenverordnung
Die AbfBeauftrV wurde zum 07.10.2025 angepasst: Batteriebezogene Herstellerpflichten (Fahrzeug-/Industriebatterien) entfallen. Neu abfallbeauftragtenpflichtig sind Betreiber von Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs). Betreiber von Rücknahmesystemen (VerpackG) und herstellereigene Systeme nach ElektroG bleiben erfasst.

Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen, bei denen sich die Abfallbeauftragtenpflicht ändert: bisher abfallbeauftragtenpflichtige Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien (wegen eigener Rücknahmepflichten) sowie Betreiber bestimmter Rücknahmesysteme; neu abfallbeauftragtenpflichtig sind Betreiber von Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs).
Beispiele:
- Automobilhersteller und -zulieferer, die Traktions-/Starterbatterien in Fahrzeuge einbauen.
- Energieunternehmen/Industrie mit stationären Energiespeichern (Industriebatterien).
- Chemie-/Elektroindustrie mit Herstellung von Batteriezellen/-modulen.
- Betreiber kollektiver oder individueller PROs/Rücknahmesysteme für Batterien bzw. Elektro-Altgeräte.
Was ändert sich konkret?
- Pflichtenwechsel: Hersteller werden aus batteriebezogenen Auslösetatbeständen der AbfBeauftrV herausgenommen; Betreiber von PROs werden als neuer Auslöser aufgenommen.
- Bereinigung der Tatbestände: Batterie-Sondertatbestände (Fahrzeug/Industrie) entfallen; die Rücknahmesystem-Tatbestände werden neu gefasst.
- Weiterhin erfasst: Systeme, die Verpackungen zurücknehmen (nach Verpackungsgesetz), sowie herstellereigene Systeme für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz).
- Verweisanpassungen: Begriffe/Verweisungen werden an das neue Batterierecht angepasst.
Was ist zu tun?
- Prüfen Sie, ob die Pflicht bei Ihnen entfällt (bisherige Hersteller von Fahrzeug-/Industriebatterien) oder neu greift (PRO/Organisation für Herstellerverantwortung).
- Bestellen Sie als PRO einen Abfallbeauftragten rechtzeitig vor Zulassung/Start der Tätigkeit; organisatorisch spätestens zum 01.01.2026 einsatzbereit.
- Definieren Sie Aufgaben, Berichtslinien und Vertretung; planen Sie Schulungen/Fortbildung verbindlich ein.
- Bewerten Sie, ob Sie weiterhin als Betreiber eines Systems nach VerpackG oder herstellereigenen Systems nach ElektroG gelten und dadurch unabhängig von Batteriethemen abfallbeauftragtenpflichtig bleiben.
- Aktualisieren Sie gegebenenfalls Ihr Rechtskataster.
Hintergrund
Die EU-Batterieverordnung ordnet die erweiterte Herstellerverantwortung neu. Deutschland setzt dies mit dem Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz um. In der AbfBeauftrV werden batteriebezogene Hersteller-/Vertreiber-Auslöser bereinigt und die Pflicht auf Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) verlagert.
Ab wann gilt das?
Inkrafttreten: 07.10.2025