Änderung der TRBS 2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck
Die Neufassung 2026 bringt für Druckanlagen klarere und praxisnähere Anforderungen. Im Fokus stehen technische Schutzmaßnahmen, neue Gefährdungswege sowie eine stärkere Strukturierung von Betrieb und Instandhaltung. Zudem werden Dokumentation und Fachkunde konkreter geregelt.

Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Druckanlagen betreiben.
Was ändert sich?
Schutzmaßnahmen klar definiert
Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen. Alle Schutzmaßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren, z. B. in Betriebsanweisungen, Prüfplänen und Checklisten. Technische Schutzmaßnahmen, die einen Eingriff des Bedienpersonals erfordern (z. B. manuell zu betätigende Berieselungsanlagen), müssen durch organisatorische Maßnahmen ergänzt werden.
Neu strukturierte Anforderungen an Betrieb und Instandhaltung
Schutzmaßnahmen werden erstmals klar getrennt nach Betrieb (inkl. An- und Abfahren) und Instandhaltung dargestellt und deutlich praxisnäher beschrieben.
Erweiterung der Schädigungsmechanismen bei drucktragenden Wandung
Neu berücksichtigt werden u. a. Umwelteinflüsse (z. B. Witterung, Grundwasser) sowie Verpuffung/Deflagration in Feuerungen.
Fachkunde
Fachkundige sind in den Beschaffungsprozess zur Festlegung von Schutzmaßnahmen einzubinden.
Betriebsanweisung
Schutzmaßnahmen für besondere betriebliche Abläufe, wie An- und Abfahren, sind durch den Betreiber in Betriebsanweisungen festzulegen.
Neue Gefährdungswege
Neu sind Luftverdrängung, Inhalation und Hautkontakt als Gefährdungswege sowie unkontrolliertes Entleeren, Spülen oder Reinigen ohne definierte Ableitung als Ursache für Fluidaustritt.
Was ist zu tun?
Prüfen Sie die Struktur ihrer Schutzmaßnahmen (technisch vor organisatorisch) sowie die Dokumentation.
Gefährdungsbeurteilung überprüfen und anpassen, insbesondere im Hinblick auf neue Gefährdungswege und Ursachen (z. B. Freisetzung von Fluiden).
Zusätzliche Schädigungsmechanismen und Umgebungsbedingungen berücksichtigen (z. B. Witterungseinflüsse, Deflagration).
Hintergrund
Die Neufassung 2026 folgt auf die letzte inhaltliche Änderung von 2022. Schwerpunkte der Änderung sind insbesondere klarere Vorgaben zu Schutzmaßnahmen, eine stärkere Strukturierung von Betrieb und Instandhaltung sowie eine präzisere Beschreibung von Gefährdungen und Schädigungsmechanismen.
Ab wann gilt das?
Inkrafttreten: 31.03.2026