Ausblick: Rechtsänderungen zweites Halbjahr 2026
Welche Rechtsänderungen zeichnen sich für das zweite Halbjahr 2026 ab? Ein Überblick über laufende Gesetzesvorhaben in den Bereichen Abfall, Immissionsschutz, Arbeitsschutz und Strahlenschutz und darüber, wer davon betroffen sein könnte.

Gesetzesänderungen kommen selten aus dem Nichts. Meist durchlaufen sie erst mehrere Stationen, vom Referentenentwurf über den Kabinettsbeschluss bis zur Abstimmung im Bundestag oder Bundesrat. Genau dort stehen die Vorhaben, um die es hier geht: Noch gilt keine dieser Regelungen, ein Blick auf die Entwürfe zeigt aber schon, was auf Unternehmen zukommen könnte. So bleibt genug Zeit, sich darauf vorzubereiten.
Wer ist betroffen?
Die folgenden Änderungen treffen ganz unterschiedliche Unternehmen und Branchen, unter anderem:
- Betriebe, in denen Pestizide regelmäßig selbst angewendet werden (Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Schädlingsbekämpfung, Gleispflege u.a.)
- Betreiber von Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennungsanlagen und lösemittelverarbeitende Betriebe
- Unternehmen, die Abfälle grenzüberschreitend verbringen
- Unternehmen mit Röntgeneinrichtungen oder sonstigem Strahlenschutzbezug
Was ist geplant?
- 7. BK-VO-Änderung (Parkinson durch Pestizide): Kabinettsbeschluss liegt seit 27.05.2026 vor; der Bundesrat muss noch zustimmen. Neu aufgenommen wird die Berufskrankheit "Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide". Betroffen sind vor allem Tätigkeiten, bei denen Pestizide regelmäßig selbst angewendet werden, also über klassische Agrar- und Forstberufe hinaus auch Bereiche wie Schädlingsbekämpfung oder Gleispflege.
- Änderung 13., 17. und 31. BImSchV: Der Entwurf liegt dem Bundestag vor. Betroffen sind Betreiber von Großfeuerungsanlagen (neue BVT-Anforderungen), Abfallverbrennungsanlagen (schärfere Messverpflichtungen) und lösemittelverarbeitende Betriebe (Sachverständigenpflicht bei der Lösungsmittelbilanzprüfung entfällt; Fachkundenachweis genügt künftig).
- Neues Abfallverbringungsgesetz (Referentenentwurf): Löst das bisherige Abfallverbringungsgesetz ab und passt das nationale Recht an die seit 21.05.2026 geltende EU-Verordnung (EU) 2024/1157 an. Vorgesehen: Digitalisierung der Verfahren, klarere Zuständigkeiten, stärkere Kontrolle.
- BImSchG / 39. BImSchV (EU-Luftqualitätsrichtlinie): Referentenentwurf vom 02.06.2026 setzt Richtlinie (EU) 2024/2881 um. Geplantes Inkrafttreten: 01.01.2027. Wesentliche Änderungen betreffen die Pflichten der Behörden zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen und neu einzuführenden Luftreinhaltefahrplänen. Für Unternehmen entsteht laut Entwurf kein neuer Erfüllungsaufwand.
- StrlSchG-Änderung (Referentenentwurf): Schwerpunkt Bürokratieabbau und Digitalisierung: Strahlenpass wird digitalisiert, Aufbewahrungsfristen werden verkürzt, einzureichende Unterlagen in Anzeige- und Genehmigungsverfahren reduziert, Schriftformerfordernisse gestrichen. Neu eingeführt wird eine Genehmigungsfiktion für bestimmte Genehmigungsverfahren. Zudem werden die Radonschutzregelungen am Arbeitsplatz überarbeitet. Für Unternehmen mit Strahlenschutzbezug ist insgesamt mit einer spürbaren Entlastung zu rechnen.
Alle genannten Vorhaben stecken derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Inhalte und Zeitpläne können sich also durchaus noch verschieben. Trotzdem lohnt es sich, die Themen schon jetzt auf dem Schirm zu haben. So bleibt genug Zeit, in Ruhe zu prüfen, was für den eigenen Betrieb wirklich zählt. Wir behalten die weiteren Schritte für Sie im Blick, damit Sie immer auf dem Laufenden bleiben und rechtzeitig Bescheid wissen, wenn sich etwas ändert.