Die neue 45. BImSchV: Das erwartet IED-Betreiber
Ab 2027 stehen IED-Betreiber vor neuen Anforderungen: Umweltmanagementsystem einführen, Transformationsplan bis 2030 erstellen und jährlich berichten.

Mit der überarbeiteten Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) kommen auf viele Unternehmen neue Anforderungen zu. Eine davon ist die Pflicht, ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Die dafür geplante 45. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) befindet sich derzeit im Gesetzgebungsprozess und soll die rechtliche Grundlage für die Umsetzung dieser Anforderungen in Deutschland schaffen.
Künftig müssen Industriebetriebe ein Umweltmanagementsystem (UMS) einführen und dauerhaft betreiben. Das gilt für alle Anlagen, die unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen. Die Verordnung konkretisiert, wie Umweltmanagementsysteme umgesetzt werden müssen, welche Transformationspläne erforderlich sind und wie die Umweltleistung erfasst und nachgewiesen wird. Ziel ist es, Unternehmen systematisch auf eine klimaneutrale, ressourceneffiziente und kreislauforientierte Wirtschaft auszurichten.
Was das Umweltmanagementsystem leisten muss
Die neue Verordnung orientiert sich an bewährten Standards wie EMAS oder ISO 14001, geht aber darüber hinaus.
Der Verordnungsentwurf definiert sechs zentrale Mindestbestandteile:
- Umweltziele: Konkrete, messbare Ziele zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung und Anlagensicherheit, einschließlich Maßnahmen zur Abfallvermeidung, effizientem Ressourceneinsatz, Energieoptimierung, Wasserwiederverwendung sowie Reduktion gefährlicher Stoffe.
- Leistungsindikatoren: Optimierung von Rohstoff-, Wasser- und Energieverbrauch sowie Abfallvermeidung innerhalb festgelegter Bandbreiten.
- Energieaudit-Integration: Bei energieauditpflichtigen Anlagen müssen die Audit-Ergebnisse und Umsetzungsmaßnahmen ins UMS einfließen.
- Chemikalienmanagement: Aufstellung aller relevanten gefährlichen Stoffe, ergänzt um Risikobewertungen und Substitutionsprüfungen.
- Maßnahmenplanung: Konkrete Schritte zur Zielerreichung und Risikovermeidung, einschließlich Vorsorgemaßnahmen.
- Transformationsplan: Langfristige Strategie (2030–2045) zur Umstellung auf eine ressourcenschonende, schadstofffreie und klimaneutrale Wirtschaftsweise.
Zusätzliche Pflichten
Wer unter die 45. BImSchV fällt, hat neben der Einführung eines Umweltmanagementsystems (UMS) und der Erstellung des Transformationsplans auch eine Reihe weiterer Pflichten zu erfüllen. Diese betreffen sowohl die Planung und Dokumentation als auch die laufende Kontrolle und Berichterstattung:
- Messungen und Datenerhebung: Energie-, Wasser- und Rohstoffverbrauch sowie Emissionen müssen kontinuierlich erfasst und dokumentiert werden. Die Messungen/ Daten müssen auch die Überwachung der Einhaltung der verbindlichen Spannen für die Umweltleistung ermöglichen.
- Veröffentlichungspflicht: UMS-Informationen und Transformationsplan kostenfrei im Internet bereitstellen und regelmäßig aktualisieren.
- Einhaltung der Grenzwerte: Verbindliche Spannen für die Umweltleistung nach Anlage 3 dürfen nicht überschritten werden. Zusätzlich sind Richtwerte für die Umweltleistung zu beachten.
Fristen und Kontrolle
- 1. Juli 2027: UMS muss eingeführt und in Betrieb sein (bei Neuanlagen: zur Inbetriebnahme)
- Konformität im Rahmen eines internen Audits prüfen und Nachweis der Behörde vorlegen (als Nachweis gilt: internes Audit, EMAS-Registrierungsbescheid oder ISO 14001-Zertifikat)
- Alle 3 Jahre: Externe UMS-Audits durch akkreditierte Umweltgutachter (nach erstmaliger Prüfung)
- 30. Juni 2030: Transformationsplan für Anlagengruppen gemäß Nr. 1, 2, 3, 4, 6.1 und 6.2 der 4. BImSchV (alle anderen Anlagen innerhalb von 4 Jahren nach Veröffentlichung der relevanten BVT-Schlussfolgerungen)
- 30. Juni 2031: Konformität der Transformationspläne für Anlagen Nr. 1-4, 6.1-6.2 von zugelassener Stelle oder akkreditierten Organisation begutachten lassen (andere Anlagen: innerhalb eines Jahres nach Erstellung)
- Jährlich: Bericht über Fortschritt bei Umweltzielen (elektronisch an Behörde)
Die 45. BImSchV verschärft die Pflichten für Betreiber IED-relevanter Anlagen deutlich. Frühzeitiges Handeln lohnt sich: Ein gut dokumentiertes Umweltmanagementsystem, inklusive Transformationsplan und laufender Messungen, sichert nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern steigert auch die Effizienz und Transparenz in den Betrieben.