Kurz vor der Sommerpause: Bewegung im Landesrecht
Berlin, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg haben kurz vor der Sommerpause noch Rechtsänderungen beschlossen: vereinfachtes Baurecht, modernisierter Katastrophenschutz und angepasstes Abwasserrecht.

Wer Rechtsänderungen im Blick behalten möchte, darf nicht nur nach Brüssel oder Berlin schauen. Auch die Bundesländer haben kurz vor der Sommerpause noch zahlreiche Änderungen beschlossen – vom Bauordnungsrecht über den Katastrophenschutz bis zum Abwasserrecht. Ein kleiner Überblick:
Einfacher bauen in Berlin und Thüringen
Beide Länder haben ihre Bauordnungen überarbeitet, mit demselben Ziel: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, mehr Spielraum bei Umbauten. In Berlin läuft das unter dem Titel "Gesetz für einfaches Bauen". In Thüringen ist die Baurechtsreform Teil eines breiteren Entlastungspakets, das alle auf einmal entlasten soll und als Auftakt für weitere Bürokratieabbauschritte gedacht ist.
Berlin will mit dem „Gesetz für einfaches Bauen“ Baukosten senken und Genehmigungsverfahren vereinfachen. Erleichterungen gibt es unter anderem bei Abstandsflächen für Wärmepumpen, Solaranlagen und Fassadenbegrünungen, bei Umbauten und Aufstockungen im Bestand sowie bei Raumhöhen und Rettungswegen. Zudem werden weitere Vorhaben verfahrensfrei gestellt und Genehmigungsverfahren für bestimmte Erneuerbare-Energien-Anlagen angepasst.
Auch Thüringen setzt auf Entlastung im Baurecht. Die Landesbauordnung stellt mehr Vorhaben verfahrensfrei, erweitert das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und erleichtert Umbauten, Dachgeschossausbauten und Aufstockungen. Die Gesetzesmaterialien nennen ausdrücklich die Beschleunigung von Bauvorhaben und die Entlastung der Bauverwaltung als Ziele.
Katastrophenschutz wird neu aufgestellt
Berlin stärkt die behördliche Koordination und führt neue digitale Instrumente ein. Ein Notfallverzeichnis soll einen schnelleren Überblick über besonders hilfsbedürftige Personen ermöglichen; ein zentrales Ressourcen-Register soll verfügbare materielle Kapazitäten erfassen. Dahinter steckt das Ziel, im Ereignisfall schneller einen Überblick über verfügbare Mittel und besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen zu bekommen.
Mecklenburg-Vorpommern geht noch weiter und fasst sein Landeskatastrophenschutzgesetz neu. Die Begründung: Extremwetterereignisse, die Pandemie und die veränderte Sicherheitslage in Europa haben gezeigt, dass der bisherige Rechtsrahmen an seine Grenzen gestoßen war. Das Ergebnis ist ein neuer gesetzlicher Begriff der "Krise" sowie modernere Regeln rund um kritische Infrastrukturen, Spontanhelfende und den Einsatz unbemannter Flugsysteme.
Punktuelle Änderungen im Wasser- und Abwasserrecht
Das Hamburgische Abwassergesetz wurde angepasst. Kern der Änderung ist eine Ausweitung der Haftung bei Schäden an öffentlichen Abwasseranlagen. Bislang ließ sich die Kostentragung durch mangelnde Kooperationsbereitschaft faktisch auf die Allgemeinheit der Gebührenzahlenden abwälzen. Damit soll jetzt Schluss sein: Bei Schäden haften künftig alle polizeirechtlich Verantwortlichen als Gesamtschuldner. Dazu kommen Säumniszinsen bei verspäteter Zahlung.
Die Änderung des Thüringer Wassergesetzes fällt dagegen deutlich kleiner aus: Überwiegend werden Gesetzesverweise und Fundstellen aktualisiert. Inhaltlich relevant ist vor allem das neue Datum für die Fortschreibung der kommunalen Abwasserbeseitigungskonzepte.
Landesrecht bleibt ein wichtiger Teil des Rechtsmonitorings
Die Beispiele zeigen: Auch kurz vor der Sommerpause bleibt das Landesrecht in Bewegung. Manche Änderungen bringen konkrete Erleichterungen oder neue Anforderungen für Unternehmen, andere betreffen vor allem Behörden oder bereinigen lediglich überholte Regelungen. Entscheidend ist deshalb nicht nur, dass sich eine Vorschrift ändert, sondern auch, wer tatsächlich betroffen ist und ob daraus betrieblicher Handlungsbedarf entsteht. Für Unternehmen gilt: Jetzt ist der richtige Moment, die eigenen Prozesse gegen die neuen Regelungen abzugleichen, bevor der Herbst wieder Fahrt aufnimmt.