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Neufassung der LBO Baden-Württemberg

Die LBO Baden-Württemberg wurde neu gefasst und bringt punktuelle Anpassungen. Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Möglichkeit zur digitalen Bekanntgabe von Bauvorlagen, die Ausdehnung der Herstellungsregel auf Fahrradstellplätze sowie die Präzisierung des Eintragungsverfahrens für EU-Ingenieure.

20. April 2026
Neufassung der LBO Baden-Württemberg

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die Bauvorhaben planen, genehmigen lassen oder durchführen, insbesondere Bauherren und ausführende Unternehmen.

Was ändert sich konkret?

Digitalisierung von Verfahren: Bisher musste dem Antragsteller zwingend eine Ausfertigung der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen zusammen mit der Baugenehmigung zugestellt werden. Neu ist, dass diese Bauvorlagen alternativ auch digital nach Maßgabe des Onlinezugangsgesetzes bekanntgegeben werden können.

Erweiterter Stellplatzbegriff: Der Begriff „Kfz-Stellplätze" im Abs. 5 (§ 37), der regelt, wo Stellplätze herzustellen sind (auf dem Baugrundstück, auf einem anderen Grundstück in zumutbarer Entfernung oder mit Zustimmung der Gemeinde), wird durch „Stellplätze" ersetzt. Damit gilt die Herstellungsregel für alle Stellplatzarten, also auch für Fahrradstellplätze

Eintragungsverfahren für EU-Ingenieure präzisiert: Das Verfahren für die Eintragung ausländischer Ingenieure in die Liste der Bauvorlageberechtigten bei der Ingenieurkammer BW wird klarer geregelt.

Was ist zu tun?

Überprüfen Sie, ob Ihre internen Abläufe eine digitale Bekanntgabe von Baugenehmigungsunterlagen bereits unterstützen.

Prüfen Sie bei geplanten Bauvorhaben, ob aufgrund des geänderten Stellplatzbegriffs Anpassungen erforderlich sind.

Hintergrund

Die Neufassung der Landesbauordnung Baden-Württemberg dient vor allem der Modernisierung und Digitalisierung der Bauverwaltung. Gleichzeitig werden einzelne Verfahren präzisiert und an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen angepasst, ohne den materiellen Bauordnungsstandard grundlegend zu verändern.

Ab wann gilt das?

Inkrafttreten: 15.04.2026