Compliance

Wer ist wofür zuständig? Rollen und Verantwortlichkeiten im Überblick

In einem sicheren Betrieb hat jeder eine Rolle: von der Geschäftsführung über SiFa und Betriebsarzt bis hin zu Abfall- und Brandschutzbeauftragten. Aber wer macht was und wer trägt am Ende die Verantwortung?

26. Mai 2026
Wer ist wofür zuständig? Rollen und Verantwortlichkeiten im Überblick

Sicherheit und Umweltschutz im Betrieb sind keine „One-Man-Show“. Hinter einem sicheren, regelkonformen Betrieb steckt ein ganzes Team aus Rollen, die ineinandergreifen. Aber wer macht eigentlich was? Hier kommt der Überblick.

1. Die strategische Ebene: Geschäftsführung und Führungskräfte

Ganz oben steht die Geschäftsführung. Sie trägt die Gesamtverantwortung. Aufgaben dürfen und sollen delegiert werden, aber die Pflicht sicherzustellen, dass das System funktioniert, bleibt ganz oben. Konkret heißt das: Ressourcen bereitstellen, die EHS-Ausrichtung festlegen und Aufgaben sinnvoll weitergeben.

Führungskräfte sind die Schnittstelle: Sie setzen Vorgaben in ihren Bereichen um, sorgen für Unterweisungen und haben die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden direkt im Blick.

2. Die Säulen des Arbeitsschutzes

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

Die SiFa ist die wohl bekannteste Rolle im EHS und gleichzeitig am häufigsten falsch verstanden. Es ist nicht die Rolle, die für alles geradestehen muss, sondern eine beratende Funktion mit echter Fachkunde. Konkret heißt das: Gefährdungsbeurteilungen begleiten und prüfen, Betriebsbegehungen durchführen, bei der Auswahl von Schutzausrüstung helfen, Unfälle analysieren. Die SiFa hat ein Vorschlagsrecht, kein Durchsetzungsrecht. Bei der Anwendung der fachlichen Expertise ist die SiFa weisungsfrei und darf wegen dieser Arbeit in keiner Weise benachteiligt werden. Intern oder extern, beides ist möglich. Wichtig ist, dass die Verbindung zum Betrieb wirklich funktioniert.

Betriebsarzt

Diese Rolle ist präventiv ausgerichtet: Arbeitsbedingungen beurteilen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen, regelmäßig durch den Betrieb gehen und bei allem beraten, was mit Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu tun hat. Besonders gefragt ist der Betriebsarzt, wenn sich etwas verändert: neue Maschinen, neue Stoffe, neue Schichtsysteme oder umgestaltete Arbeitsplätze. In enger Zusammenarbeit mit der SiFa ist der Betriebsarzt dabei ausschließlich dem fachlichen Urteil verpflichtet, nicht dem Arbeitgeber, nicht der Behörde. Die ärztliche Schweigepflicht gilt selbstverständlich auch hier.

Sicherheitsbeauftragte (SiBe)

Oft mit SiFa verwechselt, aber eine ganz andere Rolle. Sicherheitsbeauftragte kommen aus der Belegschaft selbst und übernehmen diese Aufgabe freiwillig neben ihrem eigentlichen Job. Sie kennen ihren Bereich, die Abläufe, die Kolleginnen und Kollegen. Sie halten Augen offen, ob Schutzvorrichtungen vorhanden und Schutzausrüstungen im Einsatz sind, sprechen Dinge direkt an und wirken durch ihre Präsenz auf ein sicheres Verhalten im Alltag hin.

Hinweis: Die gesetzlichen Anforderungen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten haben sich geändert. Seit 29.05.2026 gilt die Bestellpflicht erst ab 50 Beschäftigten.

3. Experten für den Umweltschutz

Immissionsschutzbeauftragte

Relevant für Betriebe mit genehmigungspflichtigen Anlagen, zum Beispiel in der Chemie, Energieerzeugung oder Metallindustrie. Die Aufgabe: sicherstellen, dass von der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen. Sie kontrollieren, ob alle Auflagen eingehalten werden, veranlassen Messungen und melden Mängel intern weiter. Ob eine Bestellpflicht besteht, hängt von der Art der Anlage ab.

Abfallbeauftragte

Zuständig für die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung von Abfällen, führen das Abfallregister und informieren intern über Änderungen im Abfallrecht. Sie beraten die Unternehmensleitung, entwickeln Strategien zur Abfallvermeidung und sind Ansprechpersonen für Behörden und Entsorgungsdienstleister. Bestellpflicht besteht bei gefährlichen Abfällen oder größeren Mengen; für andere Betriebe kann eine freiwillige Bestellung trotzdem sinnvoll sein.

Gewässerschutzbeauftragte

Pflicht für Betriebe, die mehr als 750 Kubikmeter Abwasser pro Tag einleiten dürfen. Für andere Betriebe kann die Behörde eine Bestellung anordnen. Sie überwachen Abwasseranlagen, kontrollieren Menge und Beschaffenheit des Abwassers, dokumentieren die Ergebnisse und melden Mängel intern weiter. Daneben wirken sie darauf hin, dass Abwasser im Betrieb reduziert oder vermieden wird, beraten die Belegschaft zu gewässerschutzrelevanten Themen und erstatten einmal jährlich schriftlich Bericht. Praktisch: In manchen Fällen können Immissionsschutz- oder Abfallbeauftragte diese Rolle gleich mit übernehmen.

Gefahrgutbeauftragte

Pflicht für alle Unternehmen, die gefährliche Güter transportieren, versenden, verpacken oder verladen. Die Aufgaben umfassen Beratung, Überwachung der Einhaltung von Gefahrgutvorschriften, Schulung des Personals und die Erstellung eines jährlichen Berichts.

4. Spezielle Gefährdungen: Wenn besondere Risiken besondere Expertise brauchen

Brandschutzbeauftragte

Die zentrale Fachperson für vorbeugenden Brandschutz. Brandgefährdungen bewerten, Brandschutzordnungen erstellen, Begehungen begleiten, Evakuierungsübungen planen. Eine pauschale Bestellpflicht ab einer bestimmten Mitarbeitendenzahl gibt es nicht; entscheidend sind Bauordnungsrecht, behördliche Auflagen, Versicherungsbedingungen und die Gefährdungsbeurteilung.

Laserschutzbeauftragte

Pflicht überall dort, wo Laser der Klassen 3B oder 4 eingesetzt werden. Die Aufgabe: sicherstellen, dass Laserarbeiten sicher und vorschriftsmäßig ablaufen. Dazu gehören Gefährdungsanalysen, die Definition von Schutzbereichen, die Koordination von Schulungen und die Überwachung der Schutzmaßnahmen.

Und die Mitarbeitenden? Auch wer keine besondere Funktion hat, ist kein passiver Zuschauer. Schutzausrüstung tragen, Anweisungen befolgen, Mängel melden, das sind echte Pflichten, keine Empfehlungen. EHS funktioniert nur, wenn alle mitmachen.

Das Wichtigste zum Schluss

So unterschiedlich diese Rollen sind, eines haben sie gemeinsam: Sie beraten, überwachen und unterstützen den Betrieb bei der Umsetzung von EHS-Anforderungen. Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Einhaltung der Pflichten verbleibt jedoch beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung.