Die unsichtbare Gefahr: Biologische Arbeitsstoffe im Arbeitsalltag

Die unsichtbare Gefahr: Biologische Arbeitsstoffe im Arbeitsalltag
Biologische Arbeitsstoffe klingen nach Labor und Reagenzgläsern. Tatsächlich begegnen sie uns in vielen Berufen und sogar im Büroalltag. Viele Unternehmen arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, ohne es zu wissen und ohne die nötigen Schutzmaßnahmen zu treffen.
Biologische Arbeitsstoffe sind nichts anderes als Mikroorganismen: Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten. Sie können Menschen krank machen und sind überall dort zu finden, wo es feucht, warm oder schlecht gelüftet ist. Besonders problematisch wird es, wenn organische Materialien feucht werden oder längere Zeit in feuchter Umgebung lagern. Erde, Abfälle, Lebensmittelreste, Papier, alte Pflanzenteile, Industrieabwässer oder Kühlschmierstoffe bieten ideale Bedingungen für Mikroorganismen. Richtig gefährlich wird es, wenn diese kontaminierten Materialien als Staub aufgewirbelt oder vernebelt werden. Dann können extrem hohe Konzentrationen in die Atemluft gelangen. Biologische Arbeitsstoffe können Infektionen auslösen, allergische Reaktionen hervorrufen oder toxische Wirkungen haben.
Rechtlicher Rahmen
Die Biostoffverordnung regelt den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Selbst Unternehmen, die nicht klassisch mit biologischen Arbeitsstoffen arbeiten, müssen diese Pflichten beachten:
- Gefährdungsbeurteilungen durchführen,
- Schutzmaßnahmen bereitstellen und
- Mitarbeiter regelmäßig unterweisen.
Die Biostoffverordnung unterscheidet zwischen gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten:
- Gezielte Tätigkeiten: Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen ist beabsichtigt, wie in Laboren, der medizinischen Forschung oder bei der Impfstoffherstellung.
- Nicht gezielte Tätigkeiten: Biologische Arbeitsstoffe kommen vor, ohne dass bewusst mit ihnen gearbeitet wird. Die meisten Unternehmen fallen in diese Kategorie, ohne es zu wissen.
Viele Unternehmen gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Vorschriften nur für klassische Labor- oder Forschungstätigkeiten gelten. Tatsächlich fallen auch zahlreiche alltägliche Tätigkeiten unter die Biostoffverordnung. Beispiele sind:
- Abwasserwirtschaft: abwassertechnische Anlagen und Klärwerke
- Abfallwirtschaft: Abfallsortieranlagen, Wertstoffsortieranlagen, Müllverbrennungsanlagen, Deponien,...
- Bau: Abriss, Sanierung, Gebäudereinigung, Entsorgung von Abrissmaterialien
- Handel/ Transport von tierischen oder pflanzlichen Produkten und Materialien
- Verpackung, Transport und Verkauf von Lebensmitteln
- Landwirtschaft und Tierhaltung
- Reinigung und Gebäudemanagement
- Lebensmittelverarbeitung: Kantinen, Großküchen
- Metallindustrie: besonders bei Einsatz wassergemischter Kühlschmierstoffe
- Textilindustrie: Fell- und Leder verarbeitende Betriebe
- Wartungsarbeiten: für Anlagen der Lüftungs- und Klimatechnik, Warmwasser- und Sanitärtechnik, Bodensanierungsbetriebe
- Schimmel in Gebäuden oder feuchten Räumen
- Kontaminierte Oberflächen in Büros oder Produktionshallen
- Reinigung von Transportbehältern, Wassertanks und Rohrleitungen
Dabei ist wichtig, dass Biostoffe in sehr unterschiedlichen Formen auftreten können: Sie siedeln sich auf Oberflächen an, lagern sich an festen Partikeln wie Spänen, Abrieb oder Rohstoffen ab, kommen in Flüssigkeiten vor und können zudem durch Stäube, Dämpfe oder Rauchpartikel in die Luft gelangen.
Auch dort, wo man es vielleicht nicht erwartet:
Das Bürogebäude: Hinter der Wand breitet sich nach einem Wasserschaden Schimmel aus. Die Klimaanlage läuft seit Jahren ohne Wartung. In der Gemeinschaftsküche vermehren sich Bakterien. So wird aus dem ganz normalen Büroalltag schnell ein biologisches Risikofeld.
Der IT-Dienstleister: "Wir arbeiten nur mit Computern!" Aber wer reinigt die Räume? Wer wartet die Lüftung in den Serverräumen? Überall lauern Mikroorganismen.
Die Werkstätte: Kühlschmierstoffe entwickeln nach Wochen bakterielle Filme. Holzlager werden feucht und schimmelig. Bei Sanierungen kommen kontaminierte Flächen zum Vorschein. Wenn dann geschliffen, gefräst oder gestrahlt wird, wirbeln unsichtbare Bakterien und Pilzsporen durch die Luft.
Das Logistikzentrum: Feuchte Hallen im Winter. Verpackungen mit organischen Rückständen. Schimmel an Paletten. Beim Be- und Entladen, beim Umpacken oder Reinigen können kontaminierte Stäube aufgewirbelt werden.
Prävention und Schutzmaßnahmen
Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Mitarbeitenden angemessen geschützt sind. Dazu gehören:
- Persönliche Schutzausrüstung: Handschuhe, Atemschutzmasken und Schutzkleidung, um direkten Kontakt oder Einatmen von Mikroorganismen zu verhindern.
- Hygiene- und organisatorische Maßnahmen: Regelmäßiges Händewaschen, Desinfektion, Reinigung der Arbeitsbereiche, Abfallmanagement und Lüftung zur Vermeidung von Schimmel oder Staubbelastung.
- Schulungen und Unterweisungen: Mitarbeitende werden für die Gefahren sensibilisiert, lernen den richtigen Umgang mit Materialien und PSA sowie korrektes Verhalten bei Kontaminationen.
- Gefährdungsbeurteilung und Kontrolle: Regelmäßige Überprüfung der Arbeitsplätze auf biologische Risiken und Anpassung der Schutzmaßnahmen.
Auch wenn Betriebe nicht wissen oder denken, dass sie keine biologischen Arbeitsstoffe haben, sind sie trotzdem nicht vor den Folgen geschützt. Fehlt die Gefährdungsbeurteilung oder erkranken Mitarbeitende, drohen schnell Bußgelder, Schadenersatzforderungen oder sogar Betriebsstilllegungen. Viele Unternehmen stellen erst später fest, dass sie schon längst mit Biostoffen in Berührung gekommen sind. Das Wichtigste ist, mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen und die Mitarbeitenden wirksam zu schützen.
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