Die unsichtbare Gefahr: Biologische Arbeitsstoffe im Arbeitsalltag

23.09.2025
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Die unsichtbare Gefahr: Biologische Arbeitsstoffe im Arbeitsalltag

Biologische Arbeitsstoffe klingen nach Labor und Reagenzgläsern. Tatsächlich begegnen sie uns in vielen Berufen und sogar im Büroalltag. Viele Unternehmen arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, ohne es zu wissen und ohne die nötigen Schutzmaßnahmen zu treffen.

Biologische Arbeitsstoffe sind nichts anderes als Mikroorganismen: Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten. Sie können Menschen krank machen und sind überall dort zu finden, wo es feucht, warm oder schlecht gelüftet ist. Besonders problematisch wird es, wenn organische Materialien feucht werden oder längere Zeit in feuchter Umgebung lagern. Erde, Abfälle, Lebensmittelreste, Papier, alte Pflanzenteile, Industrieabwässer oder Kühlschmierstoffe bieten ideale Bedingungen für Mikroorganismen. Richtig gefährlich wird es, wenn diese kontaminierten Materialien als Staub aufgewirbelt oder vernebelt werden. Dann können extrem hohe Konzentrationen in die Atemluft gelangen. Biologische Arbeitsstoffe können Infektionen auslösen, allergische Reaktionen hervorrufen oder toxische Wirkungen haben.

Rechtlicher Rahmen

Die Biostoffverordnung regelt den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Selbst Unternehmen, die nicht klassisch mit biologischen Arbeitsstoffen arbeiten, müssen diese Pflichten beachten:

  • Gefährdungsbeurteilungen durchführen,
  • Schutzmaßnahmen bereitstellen und
  • Mitarbeiter regelmäßig unterweisen.

Die Biostoffverordnung unterscheidet zwischen gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten:

  • Gezielte Tätigkeiten: Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen ist beabsichtigt, wie in Laboren, der medizinischen Forschung oder bei der Impfstoffherstellung.
  • Nicht gezielte Tätigkeiten: Biologische Arbeitsstoffe kommen vor, ohne dass bewusst mit ihnen gearbeitet wird. Die meisten Unternehmen fallen in diese Kategorie, ohne es zu wissen. 

Viele Unternehmen gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Vorschriften nur für klassische Labor- oder Forschungstätigkeiten gelten. Tatsächlich fallen auch zahlreiche alltägliche Tätigkeiten unter die Biostoffverordnung. Beispiele sind:

  • Abwasserwirtschaft: abwassertechnische Anlagen und Klärwerke
  • Abfallwirtschaft: Abfallsortieranlagen, Wertstoffsortieranlagen, Müllverbrennungsanlagen, Deponien,...
  • Bau: Abriss, Sanierung, Gebäudereinigung, Entsorgung von Abrissmaterialien
  • Handel/ Transport von tierischen oder pflanzlichen Produkten und Materialien
  • Verpackung, Transport und Verkauf von Lebensmitteln 
  • Landwirtschaft und Tierhaltung
  • Reinigung und Gebäudemanagement
  • Lebensmittelverarbeitung: Kantinen, Großküchen
  • Metallindustrie: besonders bei Einsatz wassergemischter Kühlschmierstoffe
  • Textilindustrie: Fell- und Leder verarbeitende Betriebe
  • Wartungsarbeiten: für Anlagen der Lüftungs- und Klimatechnik, Warmwasser- und Sanitärtechnik, Bodensanierungsbetriebe
  • Schimmel in Gebäuden oder feuchten Räumen
  • Kontaminierte Oberflächen in Büros oder Produktionshallen
  • Reinigung von Transportbehältern, Wassertanks und Rohrleitungen

Dabei ist wichtig, dass Biostoffe in sehr unterschiedlichen Formen auftreten können: Sie siedeln sich auf Oberflächen an, lagern sich an festen Partikeln wie Spänen, Abrieb oder Rohstoffen ab, kommen in Flüssigkeiten vor und können zudem durch Stäube, Dämpfe oder Rauchpartikel in die Luft gelangen.

Auch dort, wo man es vielleicht nicht erwartet:

Das Bürogebäude: Hinter der Wand breitet sich nach einem Wasserschaden Schimmel aus. Die Klimaanlage läuft seit Jahren ohne Wartung. In der Gemeinschaftsküche vermehren sich Bakterien. So wird aus dem ganz normalen Büroalltag schnell ein biologisches Risiko­feld.

Der IT-Dienstleister: "Wir arbeiten nur mit Computern!" Aber wer reinigt die Räume? Wer wartet die Lüftung in den Serverräumen? Überall lauern Mikroorganismen.

Die Werkstätte: Kühlschmierstoffe entwickeln nach Wochen bakterielle Filme. Holzlager werden feucht und schimmelig. Bei Sanierungen kommen kontaminierte Flächen zum Vorschein. Wenn dann geschliffen, gefräst oder gestrahlt wird, wirbeln unsichtbare Bakterien und Pilzsporen durch die Luft. 

Das Logistikzentrum: Feuchte Hallen im Winter. Verpackungen mit organischen Rückständen. Schimmel an Paletten. Beim Be- und Entladen, beim Umpacken oder Reinigen können kontaminierte Stäube aufgewirbelt werden.

Prävention und Schutzmaßnahmen

Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Mitarbeitenden angemessen geschützt sind. Dazu gehören:

  • Persönliche Schutzausrüstung: Handschuhe, Atemschutzmasken und Schutzkleidung, um direkten Kontakt oder Einatmen von Mikroorganismen zu verhindern.
  • Hygiene- und organisatorische Maßnahmen: Regelmäßiges Händewaschen, Desinfektion, Reinigung der Arbeitsbereiche, Abfallmanagement und Lüftung zur Vermeidung von Schimmel oder Staubbelastung.
  • Schulungen und Unterweisungen: Mitarbeitende werden für die Gefahren sensibilisiert, lernen den richtigen Umgang mit Materialien und PSA sowie korrektes Verhalten bei Kontaminationen.
  • Gefährdungsbeurteilung und Kontrolle: Regelmäßige Überprüfung der Arbeitsplätze auf biologische Risiken und Anpassung der Schutzmaßnahmen.

Auch wenn Betriebe nicht wissen oder denken, dass sie keine biologischen Arbeitsstoffe haben, sind sie trotzdem nicht vor den Folgen geschützt. Fehlt die Gefährdungsbeurteilung oder erkranken Mitarbeitende, drohen schnell Bußgelder, Schadenersatzforderungen oder sogar Betriebsstilllegungen. Viele Unternehmen stellen erst später fest, dass sie schon längst mit Biostoffen in Berührung gekommen sind. Das Wichtigste ist, mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen und die Mitarbeitenden wirksam zu schützen.

FAQ

Keine offenen Fragen. Kein offenes Risiko.

Wie kann ich meine Daten löschen oder exportieren?

Nutzer können ihre Daten jederzeit anfordern, exportieren oder – im Rahmen gesetzlicher Vorgaben – löschen lassen. Kontaktieren Sie dazu unser Support-Team.

Welche Maßnahmen gibt es gegen Datenverlust?

Die Verfügbarkeit und Sicherheit Ihrer Daten sind uns besonders wichtig. Dennoch oder besser gesagt, genau aus diesem Grund sind wir auch auf den Fall einer Beschädigung oder Verlustes Ihrer Daten vorbereitet und können eine Wiederherstellung dieser mittels Backup Dateien durchführen

Gibt es ein Notfall- oder Wiederherstellungskonzept?

Ja. Wir verfügen über ein dokumentiertes Business-Continuity- und Disaster-Recovery-Konzept, das regelmäßig überprüft und getestet wird.

Wie werden die Daten verschlüsselt?

Der gesamte Netzwerkverkehr zwischen Ihrem Gerät und unserem Server wird mittels TLS Verschlüsselung verschlüsselt. Dies erkennen Sie auch an dem Schlüsselsymbol in der Adresszeile Ihre Browsers. Gespeicherte Daten auf unserer Datenbank at rest sind mittels AES-256 Verschlüsselung verschlüsselt.

Erfüllt die Software die Anforderungen der DSGVO?

Ja. Die Software ist DSGVO-konform. Es besteht ein AV-Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO, in dem alle relevanten Datenschutzmaßnahmen und die technisch-organisatorischen Maßnahmen geregelt sind.

Sind meine Daten durch Backups gesichert?

Die gesamte Datenbank wird auf Supabase täglich, meist kurz nach 0 Uhr, über Backups gesichert. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 14 Tage.

Wo liegen die Daten?

Die Daten werden sicher in Rechenzentren von Amazon Web Services (AWS) innerhalb der Europäischen Union gespeichert. AWS erfüllt anerkannte Sicherheitszertifizierungen wie ISO 27001, SOC 2 u.a.

Wie sicher ist die Software?

Unsere Software erfüllt hohe Sicherheitsstandards. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zur Datensicherheit finden Sie detailliert in unserem Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag).

Wie lange werden meine Daten aufbewahrt?

Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Wer hat Zugriff auf meine Daten?

Nur autorisierte Mitarbeiter, die für die Erfüllung der Leistung zuständig sind, haben Zugriff.

Benötige ich viel Schulungsaufwand?

Nein. Dank intuitiver Bedienung, integriertem Onboarding und einem jederzeit verfügbaren Helpdesk können Sie direkt starten – ganz ohne aufwendige Schulungen.

Was unterscheidet das CMS Lite vom CMS Pro?

CMS Lite bildet die Grundlage Ihres Compliance-Management-Systems: Sie erhalten ein vollständiges, standortspezifisches Rechtskataster sowie automatische Updates zu relevanten Rechtsänderungen. CMS Pro geht einen entscheidenden Schritt weiter. Aus den relevanten Vorschriften werden konkrete Handlungsanforderungen abgeleitet, also genau das, was Ihr Unternehmen tun muss, z. B. Mitarbeiter unterweisen, technische Prüfungen durchführen, Beauftragte bestellen oder Meldungen erstatten. Für jede Handlungsanforderung können Sie direkt eine Compliance-Bewertung vornehmen und dokumentieren, wie die Anforderung erfüllt wird. Zudem lassen sich aus den Handlungsanforderungen Aufgaben erstellen, einzelnen Personen zuweisen und einmalig oder wiederkehrend nachverfolgen. So wird Compliance nicht nur dokumentiert, sondern aktiv umgesetzt.

Wie funktioniert das CMS Lite?

CMS Lite erstellt für Ihr Unternehmen ein individuelles, standortspezifisches Rechtskataster. Grundlage ist ein themenbezogener Fragenkatalog, mit dem gezielt alle für Ihren Standort relevanten Vorschriften ermittelt werden. Zusätzlich erhalten Sie – wie im CMS News beschrieben – automatisch alle relevanten Rechtsänderungen, damit Ihr Rechtskataster stets aktuell bleibt.

Was ist das CMS News?

Mit CMS News bleiben Sie jederzeit über alle relevanten Rechtsänderungen von EU, Bund und Ländern informiert. Die Änderungen werden automatisch in Ihrem System angezeigt und können von Ihnen bewertet werden, um gezielt auf die für Ihr Unternehmen wichtigen Themen zu reagieren. Jede Änderung wird leicht verständlich erklärt und mit einer klaren Handlungsempfehlung ergänzt, sodass Sie sofort erkennen, ob Handlungsbedarf besteht.

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Was ist ein Compliance-Management-System?

Ein Compliance-Management-System (CMS) ist das dokumentierte Gesamtsystem eines Unternehmens zur Sicherstellung der Einhaltung aller relevanten gesetzlichen, behördlichen und internen Anforderungen. Es umfasst die Ermittlung der geltenden Vorschriften (z.B. über ein Rechtskataster), die Ableitung konkreter Handlungsanforderungen, die regelmäßige Überprüfung der Umsetzung sowie die Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung. Ziel ist es, Rechtsverstöße wirksam zu verhindern, Risiken zu minimieren und die Einhaltung von Standards und Zertifizierungen nachhaltig sicherzustellen.

Was ist ein Rechtskataster?

Ein Rechtskataster ist eine systematische, vollständige und aktuelle Auflistung aller für ein Unternehmen relevanten Gesetze, Verordnungen und sonstigen rechtlichen Vorschriften. Es bildet die Grundlage, um rechtliche Anforderungen zu identifizieren und zu wissen, welche Regelwerke im eigenen Betrieb zu beachten sind.

Unterstützt Moduly bei Zertifizierungen?

Ja. Unsere Lösung unterstützt Sie gezielt bei der Zertifizierung von Managementsystemen in den Bereichen Umwelt (ISO 14001), Arbeitsschutz (ISO 45001) und Energie (ISO 50001) sowie nach EMAS. Durch die laufend aktualisierten Rechtskataster und die praxisorientierte Aufbereitung von Rechtsänderungen erfüllen Sie die Anforderungen dieser Normen effizient und nachweisbar.

Was unterscheidet uns von anderen Software Compliance Lösungen?

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Wie erleichtert mir CMS Lite meinen Arbeitsalltag als Nutzer?

Dank automatisierter Prozesse und stets aktueller Daten können Sie bei Betriebsänderungen oder neuen gesetzlichen Vorgaben sofort reagieren. Transparent, aktuell und rechtskonform. Änderungen im Fragenkatalog oder in den relevanten Vorschriften werden unmittelbar berücksichtigt, Rechtsänderungen kontinuierlich eingespielt und abrufbar gehalten. Alle wichtigen Informationen wie Rechtskataster, Rechtsnews und Genehmigungen finden Sie zentral in einer Software. Die klare Verknüpfung zwischen Vorschriften und Maßnahmen macht Ihren Compliance-Status jederzeit nachvollziehbar.

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