TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte – Absenkung von 15 AGW zum 1. Juni 2027

TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ – Absenkung von 15 AGW zum 1. Juni 2027
Wer ist betroffen?
Unternehmen, in denen einer der unten genannten Stoffe eingesetzt wird oder entsteht (Herstellung, Verarbeitung, Reinigung, Instandhaltung, Labor, Lagerung).
Besonders relevant für: Chemie und Pharma, Lack und Coating, Metall- und Maschinenbau, Fahrzeug- und Luftfahrtzulieferer, Laborbetriebe, Entsorger.
Was ändert sich konkret?
Die AGW (8-h-TWA) in der TRGS 900 werden für 15 Stoffe abgesenkt.
Betroffene Stoffe mit Praxisbeispielen (eigene Einschätzung):
- Anorganische Zinnverbindungen (als Sn) (CAS-Nr. entfällt – Stoffgruppe) – z. B. Elektronik (Lötmaterialien), Galvanik, Metallveredelung
- Carbonylchlorid, Phosgen (CAS-Nr. 75-44-5) – z. B. Chemische Synthese (Polycarbonate, Isocyanate), Schweiß-/Entfettungsarbeiten bei chlorierten Lösemitteln
- Cyclohexanon (CAS-Nr. 108-94-1) – z. B. Lackherstellung, Kunststoffverarbeitung, Beschichtungen
- Diethylether (CAS-Nr. 60-29-7) – z. B. Labore (Extraktion, Lösungsmittel), Pharma- und Chemieforschung
- Natriumazid (CAS-Nr. 26628-22-8) – z. B. Automobilindustrie (Airbag- und Gurtstraffersysteme), Medizintechnik (Diagnostikreagenzien)
- Phosphorsäure (CAS-Nr. 7664-38-2) – z. B. Düngemittelherstellung, Oberflächenbehandlung, Lebensmittelindustrie (als Zusatzstoff E338)
- n-Hexan (CAS-Nr. 110-54-3) – z. B. Wartung/Reinigung (Entfettung), Petrochemie, Lebensmittelindustrie (Ölextraktion)
- Phosphorpentoxid (CAS-Nr. 1314-56-3) – z. B. Düngemittelproduktion, Trocknungsmittel in der Chemieindustrie
- Kohlenstoffdisulfid (CAS-Nr. 75-15-0) – z. B. Labore (Analytik), Zellstoff- und Viskoseproduktion
- Vinylacetat (CAS-Nr. 108-05-4) – z. B. Lacke, Beschichtungen, Klebstoffherstellung
- n-Butylacetat (CAS-Nr. 123-86-4) – z. B. Lacke, Beschichtungen, Druckfarben
- 2-Butylacetat (sec-) (CAS-Nr. 105-46-4) – z. B. Lacke, Beschichtungen
- Isobutylacetat (CAS-Nr. 110-19-0) – z. B. Lacke, Beschichtungen, Druckfarben
- 3-Methylbutan-1-ol (CAS-Nr. 123-51-3) – z. B. Lösemittel in Farben und Lacken, Extraktionsmittel in der Chemie
- Phosphoroxidchlorid (CAS-Nr. 10025-87-3) – z. B. Batterieproduktion (Elektrolyte), Halbleiterindustrie, Herstellung von Flammschutzmitteln
Was ist zu tun?
- Gefährdungsbeurteilung anpassen (TRGS 400/401/402)
- Messstrategie überprüfen und ggf. verdichten (TRGS 402)
- Technische und organisatorische Maßnahmen verstärken
- Betriebsanweisungen und Unterweisungen aktualisieren (TRGS 555)
- PSA prüfen und ggf. anpassen
- Beschaffung und Rezepturen auf Alternativen prüfen (TRGS 600)
- Umsetzungsschritte dokumentieren
- Maßnahmen bis spätestens 01.06.2027 abschließen
Ab wann gilt die Änderung?
- Veröffentlichung: 18.07.2025 (GMBl)
- Verbindliche Absenkung: 01.06.2027
Hintergrund und Ziel der Änderung
Die AGW werden abgesenkt, da die EU-IOELV (European Union - Indicative Occupational Exposure Limit Values) niedriger sind als die bisherigen nationalen Werte. Deutschland setzt diese Richtwerte im Sinne eines einheitlichen europäischen Arbeitsschutzniveaus um.
Keine offenen Fragen. Kein offenes Risiko.
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