Was die IED-Novelle im BImSchG ändert
Die IED-Novelle bringt neue Anforderungen für Industrieanlagen. Von verpflichtenden Umweltmanagementsystemen über strengere Emissionsgrenzwerte bis hin zu mehr Transparenz und höheren Bußgeldern.

Weniger Schadstoffe, ein effizienterer Einsatz von Ressourcen und mehr Transparenz: Mit der überarbeiteten Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) werden die Umweltanforderungen an zahlreiche Industrieanlagen weiterentwickelt. Dabei geht es längst nicht mehr nur darum, welche Emissionen eine Anlage verursacht. Auch der Verbrauch von Wasser und Rohstoffen, die Umweltleistung und das betriebliche Umweltmanagement rücken stärker in den Mittelpunkt.
Deutschland hat die europäischen Vorgaben mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz wurde am 19.10.2026 veröffentlicht und ist größtenteils am 21.10.2026 in Kraft getreten. Die Neuerungen betreffen insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), aber auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Industrieemissionsrichtlinie, kurz IED (Industrial Emissions Directive), bildet seit 2010 die zentrale europäische Grundlage für den Umweltschutz bei besonders umweltrelevanten Industrieanlagen und regelt deren Genehmigung, Betrieb und Überwachung. Mit der Reform wurde sie umfassend überarbeitet, um Umweltbelastungen weiter zu verringern und zugleich einen effizienteren Umgang mit Ressourcen sowie die industrielle Transformation zu fördern. In Deutschland sind rund 10.000 Industrieanlagen erfasst, unter anderem aus Energieerzeugung, Metall- und Chemieindustrie, Papierherstellung und Abfallbehandlung.
Besonders wichtig sind folgende Neuerungen:
Umweltmanagementsysteme werden verpflichtend
Eine der wesentlichsten Änderungen im BImSchG betrifft das Umweltmanagement. Mit dem neuen § 58e BImSchG wird die Pflicht eingeführt, für Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie ein Umweltmanagementsystem (UMS) einzurichten und dauerhaft umzusetzen. Dahinter steckt mehr als eine Sammlung von Umweltvorschriften: Ein Umweltmanagementsystem soll dafür sorgen, dass Umweltauswirkungen systematisch erfasst, Ziele festgelegt und Verbesserungen regelmäßig überprüft werden. Dazu gehören beispielsweise Umweltkennzahlen, Maßnahmen zur effizienteren Ressourcennutzung und die Bewertung der eigenen Umweltleistung. Welche Anforderungen das System im Einzelnen erfüllen muss, soll die 45. BImSchV konkretisieren, die allerdings noch nicht verkündet ist.
Strengere Grenzwerte, aber mit Ausnahmen
Ein wichtiger Bestandteil des Industrieemissionsrechts sind die besten verfügbaren Techniken (BVT). Sie beschreiben, welche Verfahren und Technologien für bestimmte industrielle Tätigkeiten als besonders geeignet gelten, um Umweltbelastungen zu vermeiden oder zu verringern. Mit der Reform werden die BVT-Schlussfolgerungen gestärkt: Bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten soll die gesamte Emissionsbandbreite berücksichtigt und grundsätzlich der strengstmögliche, technisch erreichbare Wert festgelegt werden. Das bedeutet aber nicht, dass immer der niedrigste Wert der Bandbreite gelten muss.
Weniger strenge Grenzwerte sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn die Einhaltung aufgrund technischer Merkmale der Anlage zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde. Für außergewöhnliche Versorgungskrisen sind zudem zeitlich befristete Ausnahmen vorgesehen, etwa bei gravierenden Engpässen in der Energieversorgung oder bei dringend benötigten Ressourcen. Sie können grundsätzlich für bis zu drei Monate zugelassen und unter bestimmten Voraussetzungen um weitere drei Monate verlängert werden.
Digitaler und transparenter
Genehmigungsverfahren werden zunehmend digitalisiert. Ab dem 01.01.2028 müssen Genehmigungsanträge grundsätzlich elektronisch eingereicht und Genehmigungsbescheide dem Antragsteller elektronisch zugestellt werden. Ausnahmen bei der Antragstellung bleiben unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zugleich wird mehr Transparenz geschaffen: Behörden müssen im Internet veröffentlichen, ob eine Anlage ihre Grenzwerte einhält oder nicht.
Schärfere Sanktionen
Der Bußgeldkatalog des BImSchG wird erweitert. Wer als Betreiber für seine Anlage kein Umweltmanagementsystem einrichtet und dauerhaft umsetzt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen.
Für bestimmte vorsätzliche Verstöße bei der Errichtung oder beim Betrieb einer IED-Anlage ist außerdem ein umsatzabhängiges Bußgeld vorgesehen. Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 1,67 Millionen Euro kann dieses bis zu 3 % des in der EU erzielten Jahresumsatzes betragen.
Neu ist außerdem ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch für Personen, deren Gesundheit durch bestimmte Pflichtverletzungen eines IED-Anlagenbetreibers geschädigt wird. Verstößt ein Betreiber gegen die in § 65 BImSchG genannten Pflichten und verursacht dadurch einen Gesundheitsschaden, muss er den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Die Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, der Verstoß beendet und der Schaden bekannt ist oder bekannt sein müsste.
Und jetzt?
Die Umsetzung der IED 2.0 ist damit noch nicht vollständig abgeschlossen. Weitere Konkretisierungen stehen noch aus, insbesondere durch die bislang nicht verkündete 45. BImSchV, die unter anderem die Anforderungen an das verpflichtende Umweltmanagementsystem näher regeln soll.
Für betroffene Unternehmen lohnt sich dennoch schon jetzt ein Blick auf die eigene Ausgangssituation. Welche Anlagen fallen unter die neuen Regelungen? Sind bestehende Genehmigungen und betriebliche Abläufe noch passend? Und gibt es bereits ein Umweltmanagementsystem, das an die neuen Anforderungen angepasst werden kann?
Wer sich frühzeitig mit den Änderungen beschäftigt, kann möglichen Handlungsbedarf erkennen und sich auf die kommenden Anforderungen vorbereiten. Wir behalten die weiteren Entwicklungen rund um die IED 2.0 im Blick und informieren über neue Regelungen und wichtige Änderungen.