Compliance & Rechtsnews:
Unsere aktuellen Blogartikel für Sie

EU verschärft Abfallrecht: Deutschland muss bis 2027 nachziehen
Neue EU-Richtlinie zu Abfällen: Deutschland muss bis 17. Juni 2027 umsetzen. Verbindliche Ziele für Lebensmittelabfälle und erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien stehen bevor.

IED 2.0: Das ändert sich für deutsche Industrieanlagen
Ab 2026 gelten verschärfte Vorschriften für Industrieanlagen. Betreiber müssen sich auf strengere Kontrollen, erstmals verbindliche Klimaziele und die Pflicht zur Einführung von Umweltmanagementsystemen einstellen.

TRBA 500: Klare Vorgaben für den Umgang mit Biostoffen
Seit August 2025 gilt die Neufassung der TRBA 500. Sie erweitert Begriffsdefinitionen, ergänzt Anforderungen zu Betriebsstörungen, verankert das STOP-Prinzip verbindlich, präzisiert Hygiene- und PSA-Regeln und macht die Wirksamkeitsprüfung verpflichtend.

Neue ASR A5.1: Schutzpflichten bei Wind und Wetter
Die neue ASR A5.1 konkretisiert die Schutzpflichten bei UV-Strahlung, Niederschlag, Wind und Gewitter für Arbeitsplätze im Freien. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen anpassen und entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen.

Beschleunigung von Genehmigungen im Bereich erneuerbarer Energien
Mehr Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien: Verbindliche Fristen, neue Beschleunigungsgebiete und ab November 2025 digitale Verfahren für bestimmte Genehmigungen.

REACH-Update: Neue CMR-Beschränkungen ab September 2025
Ab 01.09.2025 dürfen 13 weitere CMR-Stoffe (Carc.1B, Muta.1B, Repr.1B) nicht mehr an Verbraucher abgegeben werden. Gewerbliche Nutzung bleibt zulässig – jetzt Rezepturen prüfen.

UV-328 in POP-Verordnung aufgenommen – neue Grenzwerte und Ausnahmen ab 2025
Die EU hat UV-328 in Anhang I der POP-Verordnung aufgenommen. Die Verwendung ist künftig stark eingeschränkt. Für Spurenverunreinigungen gelten stufenweise Grenzwerte ab 2025. Ausnahmen sind für bestimmte Produkte vorgesehen.

TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte – Absenkung von 15 AGW zum 1. Juni 2027
Die TRGS 900 senkt 2027 die AGW (Arbeitsplatzgrenzwerte) für 15 Stoffe. Betriebe mit relevanten Tätigkeiten sollten prüfen, ob Grenzwertüberschreitungen drohen und Maßnahmen anpassen.