Compliance & Rechtsnews:
Unsere aktuellen Blogartikel für Sie

Neufassung der TRGS 507 – Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern
Die TRGS 507 wurde grundlegend überarbeitet: Neue Struktur, geschärfte Vorgaben zu Gefährdungsbeurteilung, Freimessen, Lüftung, Explosionsschutz und Fremdfirmen-Koordination. Erlaubnisschein, Muster-Freimessanweisungen und Qualifikationsprofile wurden aktualisiert.

Änderung der TRBS 1201
Betroffen sind Unternehmen, die Arbeitsmittel einsetzen und wiederkehrend prüfen bzw. kontrollieren lassen – insbesondere Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen wie Druckbehälter, Aufzüge, Krane oder Flurförderzeuge.

Änderung der TRBS 1201 Teil 4 - Prüfung von Aufzugsanlagen
Änderung der TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von Aufzugsanlagen Betreiber von Fassadenbefahranlagen müssen neue Prüfanforderungen umsetzen: Rettungskonzepte sind Prüfgegenstand, Belastungstests (1,5× statisch/1,1× dynamisch) sind konkret geregelt. Gilt seit 17.10.2025 - ohne Übergangsfristen.

Änderung der Abfallbeauftragtenverordnung
Die AbfBeauftrV wurde zum 07.10.2025 angepasst: Batteriebezogene Herstellerpflichten (Fahrzeug-/Industriebatterien) entfallen. Neu abfallbeauftragtenpflichtig sind Betreiber von Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs). Betreiber von Rücknahmesystemen (VerpackG) und herstellereigene Systeme nach ElektroG bleiben erfasst.

EU verschärft Abfallrecht: Deutschland muss bis 2027 nachziehen
Neue EU-Richtlinie zu Abfällen: Deutschland muss bis 17. Juni 2027 umsetzen. Verbindliche Ziele für Lebensmittelabfälle und erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien stehen bevor.

IED 2.0: Das ändert sich für deutsche Industrieanlagen
Ab 2026 gelten verschärfte Vorschriften für Industrieanlagen. Betreiber müssen sich auf strengere Kontrollen, erstmals verbindliche Klimaziele und die Pflicht zur Einführung von Umweltmanagementsystemen einstellen.

TRBA 500: Klare Vorgaben für den Umgang mit Biostoffen
Seit August 2025 gilt die Neufassung der TRBA 500. Sie erweitert Begriffsdefinitionen, ergänzt Anforderungen zu Betriebsstörungen, verankert das STOP-Prinzip verbindlich, präzisiert Hygiene- und PSA-Regeln und macht die Wirksamkeitsprüfung verpflichtend.

Neue ASR A5.1: Schutzpflichten bei Wind und Wetter
Die neue ASR A5.1 konkretisiert die Schutzpflichten bei UV-Strahlung, Niederschlag, Wind und Gewitter für Arbeitsplätze im Freien. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen anpassen und entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen.

Beschleunigung von Genehmigungen im Bereich erneuerbarer Energien
Mehr Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien: Verbindliche Fristen, neue Beschleunigungsgebiete und ab November 2025 digitale Verfahren für bestimmte Genehmigungen.