Compliance & Rechtsnews:
Unsere aktuellen Blogartikel für Sie

Vom GEG zum GModG: Das ändert sich schrittweise bis 2030
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz kommen schrittweise neue Anforderungen an Heizungen, Gebäudeautomation, Energieeffizienz und Solarenergie. Besonders für Unternehmen mit Nichtwohngebäuden sowie bei Neubau und Sanierung lohnt sich ein genauer Blick auf die Fristen ab 2027, 2028 und 2030.

EHS Update: Änderungen, die Unternehmen im Blick behalten sollten
Von der Prüfung elektrischer Anlagen über den CO₂ Preis 2027 bis zum Energieeffizienzgesetz: Mehrere Vorhaben könnten Unternehmen bald entlasten, bestehende Pflichten vereinfachen und mehr Spielraum im betrieblichen Alltag schaffen.

GEIG: Neue Anforderungen an die Ladeinfrastruktur ab 2027
Die GEIG-Novelle weitet die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur in Wohn- und Nichtwohngebäuden deutlich aus. Niedrigere Stellplatzschwellen sowie neue Vorgaben zur Vorverkabelung, Leitungsinfrastruktur und zum intelligenten Laden führen dazu, dass künftig mehr Neubauten, Renovierungen und bestehende Nichtwohngebäude betroffen sind.

Kurz vor der Sommerpause: Bewegung im Landesrecht
Berlin, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg haben kurz vor der Sommerpause noch Rechtsänderungen beschlossen: vereinfachtes Baurecht, modernisierter Katastrophenschutz und angepasstes Abwasserrecht.

Ausblick: Rechtsänderungen zweites Halbjahr 2026
Welche Rechtsänderungen zeichnen sich für das zweite Halbjahr 2026 ab? Ein Überblick über laufende Gesetzesvorhaben in den Bereichen Abfall, Immissionsschutz, Arbeitsschutz und Strahlenschutz und darüber, wer davon betroffen sein könnte.

Änderung der TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte
Die TRGS 900 wird um neue Arbeitsplatzgrenzwerte ergänzt und bestehende angepasst. Neu eingeführt wird die Bemerkung „Z*" für eine differenziertere Bewertung des Fruchtschädigungsrisikos.

Änderung des SGB VII – Neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte
Die Bestellpflicht für Sicherheitsbeauftragte steigt von mehr als 20 auf 50 oder mehr Beschäftigte. Für Betriebe mit 21 bis 49 Beschäftigten gilt sie nur noch bei nachgewiesener besonderer Gefährdung.

Neufassung TRGS 561: Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen
Die TRGS 561 wurde zum 4. Mai 2026 inhaltlich überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen: neue Grenzwerte für Cadmium und Cobalt, aktualisierte Anforderungen zu Chrom(VI) sowie verschärfte Anforderungen an Unterweisung und Lagerung.

Neufassung TRGS 521: Tätigkeiten mit alter Mineralwolle
Die TRGS 521 wurde an die aktuelle Gefahrstoffverordnung angepasst. Faserstäube aus alter Mineralwolle werden nun als krebserzeugend Kategorie 1B eingestuft. Neu sind außerdem eine Informationspflicht für Auftraggeber, das Expositionsverzeichnis ab Kategorie 2, verbindlicher Atemschutz bei Expositionsspitzen sowie konkretisierte Anforderungen an Absauggeräte.