Compliance & Rechtsnews:
Unsere aktuellen Blogartikel für Sie

Neu: KRITIS-Dachgesetz
Das neue KRITIS-Dachgesetz führt erstmals bundesweite Anforderungen an die physische Resilienz kritischer Anlagen ein. Betreiber kritischer Infrastruktur müssen sich registrieren, Risikoanalysen durchführen und Vorfälle melden. Für Unternehmen gelten gestaffelte Pflichten ab 2026.

Neufassung der TRGS 505 „Blei“
Die TRGS 505 „Blei“ wurde neu gefasst. Neu sind ein Luftgrenzwert von 30 µg/m³, konkretisierte Regeln zum Expositionsverzeichnis sowie besondere Schutzanforderungen für Frauen im gebärfähigen Alter und aktualisierte Schutzmaßnahmen.

Neuregelung EU-Verordnung zur Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat
Ab Dezember 2025 verschärft die EU den Kampf gegen Mikroplastik: Die neue Verordnung (EU) 2025/2365 verpflichtet Unternehmen entlang der gesamten Kunststoffgranulat-Lieferkette zu Risikomanagement, Meldungen und Zertifizierungen.

Neufassung der TRGS 507 – Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern
Die TRGS 507 wurde grundlegend überarbeitet: Neue Struktur, geschärfte Vorgaben zu Gefährdungsbeurteilung, Freimessen, Lüftung, Explosionsschutz und Fremdfirmen-Koordination. Erlaubnisschein, Muster-Freimessanweisungen und Qualifikationsprofile wurden aktualisiert.

Änderung der TRBS 1201
Betroffen sind Unternehmen, die Arbeitsmittel einsetzen und wiederkehrend prüfen bzw. kontrollieren lassen – insbesondere Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen wie Druckbehälter, Aufzüge, Krane oder Flurförderzeuge.

Mit einer proaktiven Compliance-Strategie einen Schritt voraus
Von Pflicht zur Chance: Proaktive Compliance stärkt Unternehmen, bevor Risiken entstehen. Wer früh handelt, bleibt flexibel, spart Kosten und ist den Anforderungen immer einen Schritt voraus.

Änderung der TRBS 1201 Teil 4 - Prüfung von Aufzugsanlagen
Änderung der TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von Aufzugsanlagen Betreiber von Fassadenbefahranlagen müssen neue Prüfanforderungen umsetzen: Rettungskonzepte sind Prüfgegenstand, Belastungstests (1,5× statisch/1,1× dynamisch) sind konkret geregelt. Gilt seit 17.10.2025 - ohne Übergangsfristen.

ISO 14001 oder EMAS: Reicht das für die IED 2.0?
Ab Juli 2027 ist ein Umweltmanagementsystem Pflicht für alle IED-Anlagen. ISO 14001 und EMAS bieten eine solide Basis, decken die neuen Anforderungen aber nicht vollständig ab.

Die neue 45. BImSchV: Das erwartet IED-Betreiber
Ab 2027 stehen IED-Betreiber vor neuen Anforderungen: Umweltmanagementsystem einführen, Transformationsplan bis 2030 erstellen und jährlich berichten.